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Abgeltungssteuer informativ

München, den 28. August (v-u-f) Die Abgeltungssteuer ist in aller Munde. Viel diskutiert, beworben und kritisiert ergeben sich für Verbraucher dennoch immer wieder offene Fragen. Was genau beinhaltet die Abgeltungssteuer, wer sollte im Zuge der Reform seine Anlegestrategien schleunigst überdenken und welche Möglichkeiten gibt es diesbezüglich?

Experten rechnen derzeit mit abgeltungssteuerbedingten Umschichtungen in Höhe von 200 Milliarden Euro, die sich zum Einführungszeitpunkt, also ab 2009, ergeben werden. Die Zeit ist also knapp.

Seit Juli 2008 gibt es ein Portal, das nun alle Fragen rund um die Abgeltungssteuer umfassend und gezielt beantworten sollte. Unter www.abgeltungssteuer.de lassen sich zahlreiche Beiträge finden, die von renommierten Autoren stammend regelmäßig die wichtigsten Informationen zu diesem Thema enthalten.

Außerdem gibt es dort sowohl einen Bereich mit häufig gestellten Fragen und allgemein Wissenswertem, als auch einen mit detaillierten Informationen zu Einzelbereichen der Abgeltungssteuer, wie etwa Anleihen, Aktien, Fonds, Versorgungsangebote oder Zertifikate. Auf Wunsch gibt es sogar einen kostenfreien Rat des Experten.

 
 

Michael Glos befürchtet auch zukünftig höhere Energiepreise

München, den 25. August (v-u-f) Die leichte Entspannung der Energiepreise, die in den vergangenen Wochen zu verzeichnen war, scheint Bundeswirtschaftsminister Michael Glos nicht davon zu überzeugen, dass ein vergleichsweise niedriges Energiepreisniveau auf Dauer zu erreichen sei. Vergangene Woche erklärte Glos im Editorial von „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“ (Septemberausgabe) des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi): „Auch auf mittlere Sicht müssen wir uns wegen des enormen Nachfragepotenzials der Schwellenländer wohl weiterhin auf höhere Preise als in der Vergangenheit einstellen”.

Zwar seien die sinkenden Rohölpreise der jüngsten Zeit überaus erfreulich; „Dennoch bleibt der starke Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise in den letzten Jahren im Verbund mit anderen Risiken ein ernster Belastungsfaktor für Wachstum und Beschäftigung in unserem Land”, so Glos’ Urteil.
Der Wirtschaftsminister fordert von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen eine „Anpassungsleistung“, die natürlich ihre Zeit brauche.

Hierfür müssten langfristig sowohl Konsumgewohnheiten geändert werden, als auch Energiespartechnologien ausgebaut, sowie eine größere Bandbreite von Energiequellen nutzbar gemacht werden. Die Aufgabe der Wirtschaftspolitik bestehe für diesen Prozess darin, die erforderlichen stabilen Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb zu schaffen und zusätzliche finanzielle Belastungen für Unternehmen und Arbeitnehmer möglichst zu verhindern. “Dazu zählt, dass der leistungsschädliche Anstieg der Steuerbelastung durch die kalte Progression vermieden wird”, erklärte Glos im Editorial.

 
 

Zeitpunkt eines Sachschadens muss bestimmbar sein, damit Versicherung zahlt

München, den 21. August (v-u-f) Versicherer sind nach einem Wasserschaden dann nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn Unklarheit darüber herrscht, ob der Schadensfall vor oder nach dem versicherten Zeitraum erfolgt ist. Von diesem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln berichtete aktuell die Fachzeitschrift „Recht und Schaden“.

Die Zahlungsverweigerung des Gebäudeversicherers sei insofern rechtmäßig gewesen, als der Versicherungsnehmer nicht nachweisen konnte, dass die Ursache des Schadens – der Wasseraustritt – nach Versicherungsbeginn stattgefunden hat (Az.: 20 U 246/07). Selbst durch den Rat eines Sachverständigen ließ sich der genaue Zeitpunkt des Schadens nicht ermitteln. Würde in einem solchen Fall dem Versicherten ein Schadensausgleich gestattet werden, stünden – laut Urteilsbegründung – Manipulationen „Tür und Tor“ offen.