München, den 30. Januar (v-u-f) Klassisch gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) als eine Möglichkeit, den Ausfall des Erwerbseinkommens im Falle einer dauerhaften Erkrankung ausgleichen zu können. In den letzten Jahren hat sich gerade diese Form der Absicherung als unumgänglich etabliert. Die BUV kann jeden vor dem finanziellen Ruin retten und zumindest einen ruhigeren Alltag verschaffen.
Gleichzeitig zeigen aber die Versicherungsstatistiken, dass gerade die BUV von den Deutschen immer noch unterschätzt wird. Bei den meisten Versicherern wird sie mit anderen Policen kombiniert, wie etwa die private Rentenversicherung oder eine Risikolebensversicherung. Als eigenständige Police erfreut sich die BUV einer gewissen Resonanz nur bei Personen mit risikoreichen Berufen.
Dabei ist aber gerade der Schutz der BUV besonders wichtig, auch für diejenigen, die die häusliche Arbeit verrichten müssen. Genau, die BUV ist laut vielen Versicherungsexperten auch für Hausfrauen und Hausmänner äußerst wichtig. Sollte wegen einer dauerhaften Erkrankung die Arbeitskraft, die für die Verrichtungen im Haushalt genutzt wird, ausfallen, dann springt sofort die BUV ein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Einstellung einer Haushaltshilfe und viel mehr. Die BUV kümmert sich auch um die Kinderbetreuung und übernimmt die Kosten für einen Hortplatz oder den Kindergarten und sogar für die häusliche Kinderbetreuung.
Bisher galten gerade Hausfrauen und Hausmänner als eine problematische Gruppe in der BUV. Das lag daran, dass diese Personenkreise kein festes Einkommen hatten und dementsprechend keine Basis, auf der sie versichert werden konnten. Doch jetzt sieht es anders aus. Die Personen, die sich um den Haushalt kümmern und kein festes Einkommen haben, werden als Haus- und FamilienpflegerInnen versichert. Somit ist die finanzielle Basis für die Berufsunfähigkeitsrente geregelt. (v-u-f)
Januar 30th, 2009 | Kategorie: Berufsunfähigkeit, Versicherungen
München, den 29. Januar (v-u-f) Von der Reform in dem Gesundheitssystem sind nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen betroffen. Auch die privaten Anbieter der Gesundheitsvorsorge müssen sich an die neuen Regeln anpassen. Auch bei ihnen ist Konkurrenzkampf angesagt.
Eine der wichtigsten Neuerungen besagt zum Beispiel, dass die sog. Bestandskunden der privaten Versicherer – das sind die Kunden, die auch vor 1. Januar 2009 Mitglieder einer privaten Gesellschaft waren – zu jeder Zeit ihren Anbieter wechseln dürfen. Dabei haben sie auch noch die Möglichkeit zumindest einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitzunehmen. Somit werden sie attraktive Kunden für jede private Gesellschaft, denn Altersrückstellungen sind die finanziellen Sicherheiten, die jeder Versicherer bildet, um die höheren Krankheitskosten für ihre älteren Mitglieder finanzieren zu können.
Bei dem Wechsel von einem privaten zu einem anderen privaten Anbieter gibt es lediglich einige Regel, die beachtet werden müssen. So dürfen zum Beispiel Bestandskunden ihren Versicherer im ersten Halbjahr wechseln, also bis zum 30. Juni 2009. Danach können nur noch ältere Versicherte ab 55 die Wechselmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Eine solche Möglichkeit besteht allerdings auch bei Bedürftigkeit. Wenn man in den Basistarif des eigenen Versicherers einsteigen will, so hat man Anspruch auf die Altersrückstellungen in voller Höhe.
Die Gesundheitsreform brachte auf jeden Fall eine Menge Unklarheiten in den Tarifen und Arbeitsprinzipien der deutschen Versicherer. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich jeder Kunde der privaten Krankenversicherung unabhängig beraten lässt. So zum Beispiel zum Stichwort „Altersrückstellungen“ – wann und in welcher Höhe darf der Versicherte sie mitnehmen? (v-u-f)
Januar 29th, 2009 | Kategorie: Krankenversicherung, Versicherungen
München, den 26. Januar (v-u-f) Aus einem gemeinsamen Bericht des Finanz- und des Justizministeriums geht hervor, dass die Bundesregierung unzufrieden darüber ist, dass die Banken weiterhin die Vereinbarung zum „Girokonto für jedermann“ unterlaufen. Aus diesem Grund wird die Regierung die bisher unverbindliche Empfehlung in eine „rechtlich verbindliche Selbstverpflichtung der Geldinstitute gegenüber einzelnen Kunden“ verwandeln.
Laut Regierungsquellen gebe es immer noch viele Bundesbürger, die kein Girokonto besitzen, und gerade ihre Situation habe sich nicht verbessert, sagt die Regierung in dem am 16. Januar veröffentlichten Bericht. Die Regierung wirft den Kreditinstituten außerdem vor, dass sie keine belastbaren Zahlen liefern, und das, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Laut dem Pressebericht, „weigert sich die Kreditwirtschaft nach wie vor, hier aktiv mitzuwirken“.
Für 2007 haben die Banken davon berichtet, dass die Girokonten für jedermann um 150.000 gestiegen sind. Diese Zahl betrachtet aber die Bundesregierung skeptisch. Das größte Problem sei, dass die Kreditwirtschaft keine genaue Auskunft darüber gebe, wie viele normale Konten in die weniger attraktiven Girokonten für jedermann umgewandelt worden seien, weil sich die finanzielle Lage der Kunden verschlechtert hat. Aus diesem Grund könne man nicht richtig einschätzen, ob sich die Anzahl der Leute ohne Konten tatsächlich verringert hat.
Das Girokonto für jedermann bietet nur grundlegende Leistungen wie etwa Teilnahme am Überweisungsverkehr, Barein- und –auszahlungen sowie das Entgegennehmen von Gutschriften. Überziehungen sind nicht möglich. Ein solches Konto sei, aus der Sicht der Bundesregierung, für jeden Bundesbürger zwingend notwendig. Die Zahl der Leute, die aber keinen Zugang zum bargeldlosen Finanzenverkehr haben, sei mindestens sechsstellig. (v-u-f)
Januar 26th, 2009 | Kategorie: Finanzen, Verbraucherinformationen
München, den 23. Januar (v-u-f) Bei einem Brandschaden muss im Normalfall entweder die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung einspringen und die entstandenen Schäden abdecken. Seit kurzem funktioniert das aber nicht mehr so einfach. Sollte der Wohnungseigentümer keine Rauchmelder in den versicherten Räumen installiert haben, so darf die Gesellschaft die Leistung verweigern oder kürzen. Das resultiert daraus, dass nach Auffassung der Versicherung mit der Installation eines Rauchmelders der Brandschaden vermieden oder zumindest minimiert werden könnte. Das machte vor kurzem in einer Pressemitteilung Thomas Clemenz, Vorsitzender des Idsteiner Haus- und Grundbesitzervereins, klar.
Außerdem wies Clemenz darauf hin, dass mittlerweile in sieben Bundesländern die Installation von Rauchmeldern Pflicht ist. So macht zum Beispiel die Hessische Bauordnung in § 13 Absatz 5 klar, dass die Rauchmelder in jeder Wohnung so angebracht, montiert und gepflegt werden müssen, dass Brandrauch so frühzeitig wie möglich erkannt werden kann.
Auch der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg macht die Vorteile eines Rauchmelders klar. Wenn ein solches Gerät in der Wohnung installiert ist und es trotzdem zu einem Brandschaden kommen sollte, dann verzichten meistens die Assekuranzen auf die Klausel „grobe Fahrlässigkeit“. Das macht das Leben als Versicherter deutlich leichter. Darüber hinaus kosten die Rauchmelder keine zehn Euro und die Installation ist meistens leichter als ein Kinderspiel. (v-u-f)
Januar 23rd, 2009 | Kategorie: Hausratversicherung, Versicherungen, Wohngebäudeversicherung
München, den 21. Januar (v-u-f) Die Lebensversicherung, sowohl in ihrer klassischen Variante als auch als Kapitallebensversicherung mit Börsenanteil, verkauft sich in Deutschland seit Jahren exzellent. Als eine zusätzliche Altersvorsorge oder als Absicherung der Hinterbliebenen hat sich dieses Versicherungsprodukt als eine zuverlässige und durchaus attraktive Möglichkeit für mehrere Bundesbürger etabliert. Doch nicht nur die Anzahl der neu abgeschlossenen Versicherungsverträge steigt. Gleichzeitig erhöht sich auch die Anzahl der gekündigten Lebenspolicen.
Natürlich hat der Kunde das Recht darauf, seine Police jederzeit zu kündigen. Doch aufgepasst! Versicherungsexperten weisen darauf hin, dass die Kündigung des Vertrags zu enormen Verlusten führt. Vielmehr lohnt sich der Verkauf der Lebensversicherung. Jeden Monat werden in Deutschland rund 100.000 Verträge gekündigt. Der Rückkaufswert, den der Versicherungsnehmer von seiner Assekuranz bekommt, ist allerdings deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge.
Von den Aufkäufern der Lebensversicherungen bekommt allerdings zwischen 1 und 5,5 % mehr als von der Versicherungsgesellschaft. In Einzelfällen kann der Vorteil sogar 15% übersteigen. Das liegt daran, dass die Versicherungsgesellschaften bei einer Kündigung verschiedene Bearbeitungsgebühren und Provisionen erheben, die bei einem Verkauf nicht fällig sind. Die Finanzkrise macht aber auch die Aufkäufer der Versicherungsverträge unsicher. In den letzten Monaten werden nur solche Lebensversicherungen mit weniger Restlaufzeit und höheren Renditen aufgekauft. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man die Angebote von mehreren Unternehmen unabhängig vergleicht.
Wenn Sie trotzdem kein gutes Angebot für Ihre Police bekommen, sollten Sie am besten bei dem Vertrag bleiben. Die Lebensversicherungen bleiben weiterhin steuerfrei und bieten auch oft einen zusätzlichen Berufsunfähigkeitsschutz an. (v-u-f)
Januar 21st, 2009 | Kategorie: Finanzen, Verkauf von Lebensversicherungen
München, den 19. Januar (v-u-f) In letzter Zeit musste die Riester-Rente mit vielen Kritiken aus allen Seiten zu Recht kommen. Das schreckt die Kunden doch nicht ab. Als Versicherungs-Produkt und zusätzliche Altersvorsorge bleibt die Police durchaus stabil und erfreut sich weiterhin großen Kundeninteresses. Das geht aus den Ergebnissen der großen Anbieter von Riester-Rente deutschlandweit hervor. Konkret wurden in den letzten drei Monaten des Jahres 2008 rund 40% der Verträge für das gesamte Jahr abgeschlossen.
Die Deutschen Versicherer verzeichnen generell ein erhöhtes Interesse an Rentenversicherungsprodukten. Sogar die klassische private Rentenversicherung, die immer zwiespältig aufgenommen wurde, kann nun als ein durchaus attraktives Versicherungsprodukt bezeichnet werden. Die Experten versuchen nun zu erklären, worauf dieses Interesse zurückzuführen ist. Einer der Gründe ist mit Sicherheit die Einführung der Abgeltungssteuer, die die private Rentenversicherung und die Riester-Rente nicht betrifft.
Ein durchaus positiver Trend ist auch, dass immer jüngere Leute neue Riester-Verträge unterzeichnen. Der Anteil der Kunden, die unter 20 sind, hat sich gleich um fast 20% erhöht. (v-u-f)
Januar 19th, 2009 | Kategorie: Altervorsorge, Finanzen, Private Rentenversicherung, Versicherungen
München, den 16. Januar (v-u-f) Die private Rentenversicherung musste in den letzten Monaten heftige Kritiken abkassieren. Immer wieder wird sie mit anderen Versicherungsprodukten verglichen, wobei die Vorteile der klassischen Art der privaten Vorsorge nie so richtig klar wurden. Nun macht der Bundesgerichtshof die private Rentenversicherung für die deutschen Bürger noch unattraktiver. Die juristische Institution hat neulich klar gemacht, dass ein Insolvenzverwalter die Rückdeckungsversicherung einziehen darf, und das trotz wirksamer Verpfändung und Unverfallbarkeit (Az.: ZR 138/04). Der Pfändungsschutz bezieht sich deshalb nur auf Versorgungsbezüge und Ruhegelder, die vom Dienstherrn oder Arbeitgeber ausgezahlt werden. Nur wenn sich das Einkommen auf diese Quellen einschränkt, darf der pfändungsfreie Beitrag bei Ledigen 900 Euro und bei Verheirateten rund 1400 Euro betragen.
Etwas komplizierter sieht es wiederum bei Selbständigen aus. Diese Bundesbürger dürfen laut § 851 c ZPO nur ein kleines pfändungsfreies Versicherungsvermögen aufbauen. In der Praxis geht es aber im Normalfall um so kleine Beträge, dass ergänzende Sozialhilfe unbedingt berücksichtigt werden muss. Noch erstaunlicher ist, dass diese Ungleichbehandlung von Selbstständigen und Angestellten von den Richtern für verfassungsgemäß gehandelt wird. In der Erklärung des Bundesgerichtshofes liest man: “Einmal erscheinen Selbstständige auch heute noch in geringerem Maße schutzbedürftig, weil die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit regelmäßig verknüpften höheren Erwerbschancen auch eine weitergehende vollstreckungsrechtliche Inanspruchnahme nahelegen. Zum anderen steht es Selbstständigen frei (§ 7 SGB VI), durch Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung mit Pfändungsschutz ausgestattete (§ 54 Abs. 4 SGB I, §§ 850 ff ZPO) Versorgungsbezüge (vgl. BGH, Beschl. v. 25. August 2004 - IXa ZB 271/03, NJW 2004, 3771) zu erwerben. Der Gesetzgeber ist darum nicht gehalten, jede zulässige eigenverantwortliche Gestaltung der Altersvorsorge vollstreckungsrechtlich gleich zu behandeln.”
Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages ist es deshalb unumgänglich, sich unabhängig beraten zu lassen. Unsere Versicherungsexperten sind sich sicher, dass sich die private Rentenversicherung für große Personenkreise lohnen kann. Wenn Sie auch zu diesen gehören, sollten Sie die Möglichkeit nicht verpassen. Schließlich ist die private Rentenversicherung eine zuverlässige Art der Altersvorsorge. (v-u-f)
Januar 16th, 2009 | Kategorie: Finanzen, Private Rentenversicherung, Versicherungen
München, den 15. Januar (v-u-f) Was passiert, wenn die ganze Wohnung auf einmal im Wasser steht? Wenn Sie selbst nicht für den Wasserschaden verantwortlich sind, dann muss die Hausratversicherung einspringen. Doch hier wird es etwas kompliziert. Bevor Sie die Hausratversicherung einschalten, sollten Sie den genauen Grund für den Schaden feststellen. Wenn der Vermieter zum Beispiel wichtige Wartungs- und Reparaturarbeiten nicht vorgenommen hat, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, dem Mieter eine Mietminderung zu gewähren. Sollte der Wasserschaden die gesamte Wohnung betroffen haben, muss der Mieter auch eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.
Anders sieht es aber wenn die Wohnung, das Haus oder bestimmte Räume und Teile davon von Naturkatastrophen, wie etwas heftigem Regen, Hagel oder Sturm, beschädigt werden. Dann tritt meistens die eigene Hausratversicherung ein. Doch hier sollten die Kunden aufpassen – die Versicherung tritt bei Naturkatastrophen nur dann ein, wenn der Versicherte beim Vertragsabschluss die Klausel „Elementarschäden“ gewählt hat.
Etwas komplizierter ist es, wenn der Hausrat von einem Haushaltsgerät beschädigt wird, wie etwa von einer Waschmaschine. Dann müssen Sie umgehend den Hersteller darüber informieren. Wenn ein Defekt in der Maschine die Ursache für den Verlust ist, muss er dann einspringen und etwaige Verluste ersetzen. (v-u-f)
Januar 15th, 2009 | Kategorie: Hausratversicherung, Versicherungen
München, den 12. Januar (v-u-f) Wie weit darf es bei der Versicherung gehen? Diese Frage beschäftigt Versicherungsexperten und Kunden seit Jahren. Die Assekuranzen wollen sich schließlich absichern, dass sie nicht für aus Fahrlässigkeit entstandene Schäden aufkommen. Doch dann kommt aber die Frage nach dem Datenschutz: Wieviel darf man verraten, was darf man der Versicherung sagen und was muss man unbedingt für sich behalten? Diese Diskussion wird angesichts einer aktuellen Debatte rund um die Autoversicherung für Fahranfänger noch angeheizter.
Vor kurzem schlug nämlich der Verkehrsexperte der CDU Dirk Fischer ein neues Kontrollsystem in der Kfz-Versicherung vor. Fahranfänger sollen künftig mit Satellit überwacht werden. Dabei werden die Position des Fahrzeugs sowie die Geschwindigkeit des Autos zu jedem Augenblick der Reise aufgezeichnet. Die jungen Fahrer sollen damit nicht nur ihren Fahrstil selbst kontrollieren können, sondern auch einen präventiven Effekt erzielen. Wenn Fischers Vorschlag akzeptiert wird, werden sich die Fahrer ein Gerät für 300-400 Euro anschaffen sollen, das fast die gleichen Aufgaben wie eine Flugzeug-Blackbox erfüllt. Das finanzielle Minus soll durch Rabatte in den Beiträgen für die Kfz-Versicherung beglichen werden. Bekanntlich werden Fahranfänger in die ungünstigsten Schadenfreiheitsklassen eingestuft und zahlen dementsprechend die teuersten Versicherungsprämien.
Fischers Projekt wird bereits in Brandenburg getestet und die ersten Ergebnisse sollen im Jahr 2011 veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass die offizielle Einführung des neuen Systems noch lange nicht in Sicht ist. Trotzdem wird die Idee schon heftig kritisiert. Vor allem Datenschützer zeigen sich mit Fischers Vorschlag unzufrieden. Die Kritiker meinen, dass ein solches System ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat ist, was auch den präventiven Charakter in Frage stellt. Besser wäre es, wenn sich die Fahranfänger von erfahrenen Personen begleiten ließen, meinen die Experten vom Automobilclub ACE. (v-u-f)
Januar 12th, 2009 | Kategorie: Autoversicherung, Versicherungen
München, den 7. Januar (v-u-f) Bitte bereiten Sie sich auf den Schock vor! Die erste Gehaltsabrechnung im Jahr 2009 wird sicherlich einige Bundesbürger erschrecken. Ab dem ersten Tag des neuen Jahres tritt eben der einheitliche Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Als Teil der Gesundheitsreform, die vor zwei Jahren von der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gestartet wurde, erreichen wir nun einen weiteren Schritt zu dem völlig „erneuerten“ Gesundheitssystem. Gerade dieser Schritt ist aber mit großen Geldeinbußen verbunden.
Letztes Jahr wurde beschlossen, dass der einheitliche Beitragssatz bei 15,5 Prozent liegen soll. Das ist zum Teil eine Erhebliche Erhöhung. Gleichzeitig aber müssen sich aber auch die privaten Versicherer an die 15,5% anpassen. Sie sind nun vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, einen Basistarif für den gleichen oder ähnlichen Beitrag den Kunden anzubieten.
Für eine Reihe von Kunden wird zwar die Reform ungünstig sein, vor allem für diejenigen, die bisher weniger als 14,6% Beitrag gezahlt haben. Andere werden aber von den 15,5% profitieren. Das gilt vor allem für die Kunden der City BKK und einiger AOK, bei denen sich der neue einheitliche Beitragssatz durchaus lohnen wird.
Strenger wird auch die Versicherungspflicht. Wer sich zukünftig nicht versichert, muss mit Sanktionen rechnen. Neben der künftigen Beitragspflicht wird der Kunde auch Strafzuschlag bezahlen müssen. Dieser würde sich auf einige Tausend Euro belaufen. (v-u-f)
Januar 7th, 2009 | Kategorie: Krankenversicherung, Versicherungen