News News zu Versicherungen und Finanzen
 

Auf der sicheren Seite mit der privaten Haftpflichtversicherung

München, den 31. März (v-u-f) Stellen Sie sich mal die folgende Situation vor: Sie sind auf der Party Ihres besten Freunden und alles läuft wie es laufen soll – tolle Stimmung, nette Leute, gute Musik. Doch dann führt ein Moment der Unachtsamkeit zu einer unangenehmen Situation. Sie machen die teure chinesische Vase, die von Generation zu Generation vererbt wird, kaputt. Der Wert des Gegenstandes liegt bei einigen Tausend Euro – sogar die beste Freundschaft kann bei so einem Verlust gefährdet werden. Da solche Vorkommnisse nicht ausgeschlossen werden können, ist die private Haftpflichtversicherung für jeden ein Muss.
Dabei ist der Haftpflichtschutz nicht immer teuer. Die Konkurrenz auf dem Versicherungsmarkt macht es möglich, dass man für wenig Geld einen sehr effektiven Vertrag abschließt. Noch eine Besonderheit macht die private Haftpflichtversicherung besonders günstig: In vielen Fällen ist nur eine Police völlig ausreichend, um alle Familienmitglieder abzusichern. Das gilt auch dann, wenn zum Beispiel ein unverheiratetes Paar in einer Wohnung lebt. Auch die Kinder des Hauptversicherten profitieren von dem Versicherungsschutz ohne zusätzliche Zahlungen. Das gilt nur solange die Kinder ihre Berufsausbildung nicht abgeschlossen.
Unsere Versicherungsexperten weisen außerdem darauf hin, dass die Deckungssumme möglichst hoch festgelegt werden sollte. Ältere Policen bieten in den meisten Fällen einen Schutz nur bis 100.000 Euro und das soll man als uneffektiv betrachten. Moderne Policen springen bei Schäden von über 5.000.000 Euro ein. Nach einem umfassenden und unabhängigen Vergleich aller Angebote können Sie sich einen effektiven und günstigen Schutz sichern! (v-u-f)

 
 

Benzinklausel in der Autoversicherung beachten

München, den 30. März (v-u-f) Über die Wichtigkeit der Autoversicherung zu reden, ist einfach überflüssig. Dafür spricht vor allem die Tatsache, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber für alle Fahrzeughalter verpflichtend gemacht wurde. Allerdings deckt die Kfz-Versicherung nur die Schäden ab, die anderen Verkehrsteilnehmer mit dem eigenen Auto zugefügt wurden. Doch hier gibt es auch eine Reihe von Ausnahmen, die jeder versicherter Fahrer unbedingt berücksichtigen soll. Alle Fahrzeughalter haben mit Sicherheit irgendwann Mal von der sog. Benzinklausel gehört. Diese besagt, dass wenn der Schädiger den Schaden an einem Fahrzeug nicht als Führer beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursacht, der Haftungsausschluss der „Benzinklausel“ nicht greift.
Diese Besonderheit wurde auch von einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Frankenberg/Eder bestätigt. (Az. 6 C 204/08) Im konkreten Fall verwechselte der Besitzer eines Hauses mit Doppelgarage beim Weg zu seinem in der Garage stehenden Auto die Tasten der Funksteuerung für den automatischen Türöffner. Dabei öffnete sich nicht die Tür seiner Garage, sondern die seiner Frau, vor der zufällig das Fahrzeug eines Hausbesuchers geparkt wurde. Den entstandenen Schaden in Höhe von 993,75 Euro verlangte der Fahrzeughalter von seiner Haftpflichtversicherung, wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtete.
Die Kfz-Versicherung lehnte allerdings den Zahlungsantrag unter Berufung auf die Benzinklausel ab. Diese Entscheidung wurde von den Richtern bestätigt. Das Öffnen der Garagentür stellt keinen Gebrauch des Fahrzeugs dar, sondern einfach die Nutzung der Fernsteuerung des Garagentores, das nicht zu dem Fahrzeug gehört. Somit kann keinen Anspruch auf Kostenerstattung an die Kfz-Haftpflichtversicherung gestellt werden. (v-u-f)

 
 

Kreditkarten - Opfer von Betrügern

München, den 27. März (v-u-f) Kreditkartenbetrüger werden immer tapferer und kennen inzwischen fast keine technischen Grenzen. Eine neue Bande von Kreditkartenbetrügern muss sich diese Woche vor dem Schöffengericht Karlsruhe verantworten. Die Angeklagten – im Alter zwischen 23 und 45 Jahren –haben zwei Monate lang Rechnungen mit gefälschten Kreditkarten bezahlt.
Es handelt sich um zwei Täter mit malaysischer Staatsbürgerschaft. Zwischen August und Oktober 2008 haben sie mehrere Restaurant- und Hotelrechnungen beglichen und sich Fahrkarten an Fahrkartenautomaten gekauft. Das ist aber längst nichts alles. Sie haben mehrfach teuren Schmuck mit dem falschen Plastikgeld bezahlt und haben auch mehrere Kopien der illegalen Kreditkarten an weiteren Komplizen aus Südostasien verteilt. Der entstandene Gesamtschaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf 40.000 Euro. Weitere Kreditkartentransaktionen im Wert von rund 40.000 Euro wurden allerdings nicht genehmigt.
Fast zur gleichen Zeit wird auch ein weiterer Kreditkartenskandal zum Zentrum der Medienaufmerksamkeit. Die berühmten Christstollen-Kuriere kommen diese Woche auch vor Gericht. Nur zur Erinnerung: Die Kurierfahrer hatten vor Weihnachten ein Paket mit Christstollen geöffnet, das eigentlich die „Frankfurter Rundschau“ erreichen sollte. Damit sie ihre Tat dann verbergen, haben die zwei Kuriere im Alter von 36 und 27 Jahren das Etikett der Sendung auf ein Paket mit Kreditkarten-Daten, das für die Landesbank Berlin bestimmt war. Das Weihnachtsgeschenk für die Zeitung wurde viel zu süß – die Kreditkartendaten von insgesamt 130.000 Kreditkartenbesitzern lag auf dem Tisch der Redaktion. Den zwei Männern werden Diebstahl, Verletzung des Postgeheimnisses und Urkundenfälschung vorgeworfen. (v-u-f)

 
 

Kein offener Strommarkt für Heizststromkunden

München, den 26. März (v-u-f) Von wegen Öffnen des Strommarktes! Heizstromkunden sind weiterhin nur auf den lokalen Grundversorger angewiesen und haben keine effektive Alternative dazu. Zwar besteht die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln. Diese bringt aber kaum Unterschied in der Rechnung, denn der günstige Nachtstrom wird letztendlich nur von dem lokalen Anbieter geliefert. Heizstromkunden mit Nachtspeicherheizung zahlen in der Regel nach einem Zweitarif-Modell, bei dem der Stromverbrauch in verschiedenen Zeitzonen eingeteilt wird. Tagsüber wird der Strom nach dem teuren Hochtarif (HT) und in der Nacht nach dem günstigeren Nebentarif (NT) berechnet.
Das Problem für Heizstromkunden liegt darin, dass es momentan keinen überregionalen Stromanbieter gibt, der verbilligten Nachtstrom für Speicherheizungen im Tarifprogramm hat. Die Anbieter rechtfertigen die Situation mit den sehr komplizierten Tarifkalkulationen, die als Folge einer solchen Tarifgestaltung entstehen würden. Wirtschaftlich wird sich eine solche Aufteilung der Tarife nicht lohnen. Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox, bestätigt die schwierige Situation für Heizstromkunden: „Die Situation für diese Verbraucher ist schwierig. Sie zahlen mit die höchsten Heizkosten im Vergleich zu anderen Energieträgern und können nicht auf sinkende Preise durch mehr Wettbewerb vertrauen“. (v-u-f)

 
 

Große Tarifunterschiede bei der Risikolebensversicherung

München, den 25. März (v-u-f) Die Risikolebensversicherung gilt als die populärste Hinterbliebenenvorsorge in Deutschland. Bei ihr spielen bekanntlich Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand eine besonders wichtige Rolle bei der Festlegung der Prämienhöhe. Das ist für alle Versicherer allgemein gültig. Darüber hinaus kommt es aber zu erheblichen Unterschieden in den Beiträgen der einzelnen Gesellschaften. Einmal mehr zeigt das eine aktuelle Studie der Stiftung Warentest, veröffentlicht in der Zeitschrift „Finanztest“. Verglichen wurden die Angebote von 47 Anbietern zum Todesfallschutz.
Am Günstigsten versichern sich junge und gesunde Menschen, die relativ kleine Versicherungssummen auswählen. Eine zwanzig-jährige Frau zum Beispiel, die nicht raucht und keine besonders gefährlichen Hobbys ausübt, kann einen Hinterbliebenenschutz für 65 Euro im Jahr abschließen. Das ist der Tarif des günstigsten Anbieters, der teuerste kostet etwa 100% mehr. Jedes Risiko verteuert die Police. Männer zahlen generell bei allen Anbietern wegen der geringeren Lebenserwartung mehr als Frauen. Deutlich mehr als alle anderen Versicherten zahlen auch Raucher, und zwar ausnahmslos bei allen Assekuranzen. Ein 35-jähriger Raucher zahlt 520 Euro im Jahr bei dem günstigsten Versicherer. Bei dem teuersten kostet die Risikolebensversicherung über 1000 Euro im Jahr.
Aus der Untersuchung der Zeitschrift Finanztest ergibt sich, dass ein unabhängiger Vergleich aller Angebote unerlässlich ist. Nur so kann man einen effektiven und günstigen Schutz abschließen. (v-u-f)

 
 

Rechtsschutzversicherung - pro und contra

München, den 24. März (v-u-f) Die Rechtsschutzpolice gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Absicherungen. Das ist die allgemeine Meinung der Versicherungsexperten, doch trifft sie wirklich für alle Bürger zu? Das fragen sich immer Leute, die von den aggressiven Werbekampagnen geschockt sind. Tatsache ist, dass hierzulande immer mehr Gerichtsprozesse geführt werden. Wenn ein Gerichtsstreit verloren ist, muss man für die Gerichtskosten und die eventuelle Geldstrafe aufkommen. Immer mehr Versicherungskunden beklagen sich aber, dass sie jahrelang für eine Rechtsschutzversicherung zahlen, noch nie aber Gebrauch davon gemacht haben. Sie sind der Meinung, dass s sie sich das Geld locker hätten ersparen können. Deshalb ist es wichtig, dass man genau die persönliche Situation analysiert. Wichtig zu wissen ist, dass Verkehrsstreitigkeiten oft im Gericht landen. Dabei kann die Rechtsschutzversicherung schon helfen. Auch Streitigkeiten mit der Versicherung können oft zu einem Gerichtsprozess führen, der kräftig zur Buche schlagen könnte.
Eine Versicherung abzuschließen, brauchen sie während einem laufenden Gerichtsstreit nicht. Die Rechtsschutzversicherung wird erst drei Monate nach dem Abschluss wirksam und kann für laufende Gerichtsprozesse nicht herangezogen werden. Eine einzige Ausnahme hierzu stellen Fälle aus dem Verkehrsrecht. Da Verkehrsunfälle unvorhersehbar sind, deckt die Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus diesem Bereich ab dem ersten Tag nach dem Abschluss ab. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass sich die Rechtsschutzversicherung auf den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin, den Ehegatten/die Ehegattin und deren Kinder bezieht, sowie alle weiteren Personen, die mit Zustimmung des Versicherungsnehmers in dem Versicherungsvertrag eingetragen sind. (v-u-f)

 
 

Die Hausratversicherung - Rechte und Pflichten

München, den 23. März (v-u-f) Probleme mit der Versicherung zu haben, ist der Traum von niemandem. Damit man diese auch vermeiden kann, müssen die Versicherten aufs Kleingedruckte achten und sich über die Einzelheiten des Vertrags informieren. Das gilt unter anderem auch für die Hausratversicherung. Bekanntlich leistet sie bei einem Einbruch und ersetzt die gestohlenen Sachen. Damit das aber problemlos abläuft, muss der Versicherte der Polizei eine so genannte Stehlgutliste vorlegen. Das steht bei allen Anbietern in den Vertragskonditionen, doch wenn die Versicherten das versäumen, verlieren sie nicht unbedingt den Versicherungsschutz.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe macht klar, dass der Versicherte seine vertraglichen Pflichten nur dann verletzt, wenn ihn die Versicherung ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Vorlage einer Stehlgutliste hingewiesen hat. (Az.: IV ZR 317/05)
Im konkreten Fall hat die Versicherung die Schadensabdeckung mit der Begründung verweigert, dass keine Stehlgutliste der Polizei vorgelegt wurde. Die Richter waren aber mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden. Solange keine Beweise dafür existieren, dass der Versicherte die vorsätzlich oder grob fahrlässig auf der Vorlage der Liste verzichtet hat, muss die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. (v-u-f)

 
 

Ausschlussklausel bei der Risikolebensversicherung

München, den 20. März (v-u-f) Die Risikolebensversicherung gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Versicherungsexperten sind der Meinung, dass diese Police für Familien, in denen nur ein Mitglied um den finanziellen Unterhalt sorgt, unerlässlich ist. Doch, wie alle anderen Versicherungen, gibt es auch bei der Risikolebensversicherung einige Punkte, die zu Problemen mit der Assekuranz führen könnten. Damit man diese vermeiden kann, sollte man sich regelmäßig über die Neuigkeiten informieren.
So macht zum Beispiel ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken klar, dass wenn ein Versicherter seine Risikolebensversicherung verlängert, es sich dabei eigentlich um einen Neuabschluss handelt (AZ: 5 U 704/06-89). Dieses Urteil hat laut Versicherungsexperten enorme Konsequenzen für die Funktionen der Risikolebensversicherung. Das liegt daran, dass der Neuabschluss an bestimmten Fristen gekoppelt ist, unter anderem auch an der dreijährigen Abschlussfrist wegen Selbsttötung.
Im konkreten Fall hat ein Versicherter eine Verlängerung beantragt und zwei Jahre danach Selbstmord begangen. Die Versicherung verweigerte die Auszahlung der Versicherungssumme unter Berufung auf die Ausschlussklausel für Selbstmord. Die Richter haben sich aber trotzdem für die Witwe des Versicherungsnehmers entschieden und verordneten eine Auszahlung der Versicherungssumme. Ihnen zufolge ist die Assekuranz dazu verpflichtet, bei einer Verlängerung den Versicherungsnehmer auf die Ausschlussklausel ausdrücklich hinzuweisen. Das hat die Gesellschaft in dem konkreten Fall allerdings nicht gemacht. Wegen eines Beratungsfehlers musste sie jetzt die Versicherungssumme als Schadensersatz leisten. (v-u-f)

 
 

Höhere Rentnniveaus sind kaum ausreichend

München, den 19. März (v-u-f) Zum 1. Juli dürfen sich die Rentner auf höhere Renten freuen. Im Westen steigen die Rentenzahlungen um 2,41% und im Osten – um ganze 3,38%. Diese Zahlen haben in den letzten Tagen eine intensive Diskussion in der Presse ausgelöst – Meinungen aus allen Seiten der Partei-Landschaft Deutschlands äußerten sich zu dem lang erwarteten Ereignis. Darunter auch Bern Niederland, Geschäftsführer des Sozialverbandes Volkssolidarität, der in einem Interview für die online-Ausgabe „Junge Welt“ eine kalt realistische Perspektive auf die aktuelle Perspektive darstellte.
Die angekündigten Prozente können kaum den Inflationssprung abdecken, meint der Finanzexperte. Seit 2003 haben schließlich die Renten einen Wertverlust von 8,5% abkassiert – die aktuelle Erhöhung belaufe sich auf lediglich 24 Euro im Westen und 34 Euro im Osten und das sei alles andere als genug. Niederland sieht in der Erhöhung der Rentenniveaus nur ein Instrument, mit dem die Rentnergeneration pünktlich zum Bundestagswahl milder gestimmt werden soll.
Darüber hinaus sei die Regierung sehr auf die private Altersvorsorge konzentriert. Dabei werde die private Absicherung seit dem Jahr 2000 auf Kosten der gesetzlichen Rente massiv ausgeweitet und staatlich gefördert, was keiner Generation zugute komme. Instrumente wie die Riester- oder die Rürup-Rente führen dazu, dass die gesetzlich Versicherten selbst dann die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge mitbezahlen, wenn sie selbst keine Form der privaten Vorsorge betreiben – entweder mit ihren Steuern oder de facto mit einer Kürzung von Rentenansprüchen.
„Die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule des sozialstaatlichen Alterssicherungssystem muss im Interesse aller Generationen gestärkt und zukunftssicher gemacht werden“, so der Finanzexperte. (v-u-f)

 
 

Bei der Kfz-Versicherung ist Ehrlichkeit angesagt

München, den 18. März (v-u-f) Bei der Kfz-Versicherung ist Ehrlichkeit sehr hoch geschätzt – das weiß inzwischen jeder Autofahrer in Deutschland. Wenn man falsche Angaben macht, riskiert man sehr hohe Geldstrafen und eine extrem ungünstige Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das trifft unter anderem auch dann zu, wenn man beim Abschluss der Kfz-Versicherung eine niedrigere Laufleistung geringer angibt. Das machen zwar viele Fahrzeugbesitzer mit dem Ziel, die Versicherungsprämien so niedrig wie möglich zu halten.
Doch aufgepasst! Bevor man solche Angaben macht, die der Realität nicht entsprechen, müsste man aufs Kleingedruckte im Vertrag aufpassen. Dort sind nämlich alle Strafen aufgelistet, die bei falschen Angaben vorgesehen sind. Diese sind bei den einzelnen Versicherern ganz unterschiedlich. Während manche nur eine Herabstufung in die vorige Schadenfreiheitsklasse vorsehen, drohen andere auch mit fetten Geldstrafen. Diese können sogar bei 500 Euro liegen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Heidenheim (AZ: 8 C 711/08) klar macht.
Eine pauschale Vertragsstrafe in der Höhe von 500 Euro ist nicht unverhältnismäßig, meinen die Richter. Das liegt daran, dass die Strafe deutlich über der Prämiendifferenz zur nächsten Kilometerklasse liege, um klare Signale den unfairen Fahrern zu geben. (v-u-f)