München, den 30. April (v-u-f) Tagesgeldkonten galten noch vor wenigen Monaten als überaus lohnende Alternative zum guten alten Girokonto. Mit Zinssätzen von fünf Prozent und mehr lockten die Anbieter so machen Neukunden. Auch im Festegeldbereich sahen die Zinssätze bei weitem besser aus als dieser Tage. Die Mercedes Benz Bank hat ihre Anlagekonditionen aktuell deutlich gesenkt. Wer dort ein online geführtes Tagesgeldkonto hat, muss mit einer Zinsanpassung von 0,6 Prozentpunkten vorlieb nehmen. Denn während es bisher noch 3,00 Prozent auf das täglich verfügbare Tagesgeld gab, sind es jetzt nur noch 2,40 Prozent. Ähnlich verhält es sich mit den Zinsen im Festgeldbereich. Spitzenreiter unter den fallenden Zinsen für Festgeld der Mercedes Benz Bank ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten erreicht. Dafür gibt es nämlich nur noch 2,75 statt bisher 3,25 Prozent.
Fallende Zinsen trotz steigender Hoffnung?
Auch die Volkswagenbank senkt die Tagesgeldzinsen zum ersten Mai auf 2,1 Prozent. Gemessen an der bis vor wenigen Wochen laufenden Sonderaktion, bei der es noch 4,00 Prozent auf’s Tagesgeld gab, ist das ein mehr als deutlicher Zinssturz. Diese Zinsanpassungen sind gewiss nur Beispiele eines Trends, der die derzeitige Wirtschaftslage im gesamteuropäischen Raum spiegelt. Aufgrund der weltweiten Rezession hatte sowohl die US-Notenbank den Leitzins auf Rekordtiefen gesenkt, als auch die Europäische Zentralbank (EZP); eine Tatsache, die sich entsprechend massiv auf die Zinssätze der Privatanleger auswirkte. Doch nun scheinen Finanzexperten wieder optimistischer gestimmt zu sein. Der Privatkonsum habe sich laut einer aktuellen Pressemitteilung der US-Notenbank bereits etwas stabilisiert. Bleibt zu hoffen, dass dieser Trend anhält. (v-u-f)
April 30th, 2009 | Kategorie: Finanzen
München, den 29. April (v-u-f) Deutschland ist im Abwrackfieber, soviel steht fest. Doch während die Wartezeiten auf begehrte Neu- oder Jahreswagen tendenziell in die Länge ziehen, kann man auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt so manches Schnäppchen schlagen. Allerdings gilt es auch dabei einiges zu beachten, vor allem, wenn es um die Übertragung des Versicherungsschutzes geht. Wie so oft steckt nämlich auch hier der Teufel im Detail.
Grundsätzlich werden Kfz-Haftpflichtversicherungen bei privaten Gebrauchtwagenkäufen übernommen. Die neuen Besitzer können sich sodann für eine neue Police entscheiden, die sie bei der Zulassungsstelle ummelden müssen. Wichtig ist hierbei, dass die Verantwortung – den Versicherungsschutz dauerhaft zu gewähren – beim Besitzer liegt.
Um nicht die Stilllegung des neuen Wagens zu riskieren, empfehlen Verbraucherschützer den Erwerb des Wagens stets mit einem Musterkaufvertrag zu besiegeln. Diese enthalten in der Regel nicht nur einen Veräußerungspassus sondern auch eine Klausel zum Thema Versicherungsschutz. Hierbei kann man sich entschieden, ob man die alte Police des Vorbesitzers übernimmt oder kündigen möchte. Die unkomplizierte Variante besteht sicherlich in der Übernahme der Vorgängerpolice, wonach sich der Versicherer von selbst an den Folgebesitzer wendet, um die anfallenden Versicherungsbeiträge zu ermitteln.
Wer sich gegen die alte Police entscheidet und es dann aber versäumt, einen anderen Tarif abzuschließen, hat das Nachsehen. Denn ohne Versicherungsschutz wird das Fahrzeug im Handumdrehen aus dem Verkehr genommen. Deshalb sollte zunächst unbedingt überprüft werden, ob Versicherungsschutz besteht. Und dann sollte von einem Musterkaufvertrag Gebrauch gemacht werden, den es bei Kfz-Versicherern gibt.
April 29th, 2009 | Kategorie: Autoversicherung, Versicherungen
München, den 28. April (v-u-f) Allein mit der Begrifflichkeit hat die Abwrackprämie das Zeug zum Wort des Jahres, und das, obwohl sie offiziell Umweltprämie getauft wurde. Das Prinzip ist denkbar einfach und zugleich durchaus erfolgreich, was ein Blick auf die aktuellen Antragszahlen verdeutlicht. Bis heute, also zum 28. April 2009 sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 864.315 Anträge auf Gewährung der Abwrackprämie eingegangen. Bereits 480.160 Anträge waren nach dem alten Verfahren eingegangen.
Diese Maßnahme, die als Teil des Konjunkturpakets II der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft in Gang bringen soll, wirkte sich so positiv auf die Verkaufszahlen und vor allem auf die Stimmung aus, dass die Laufzeit der Prämie verlängert wurde. Wer also momentan noch zögert, ob es sich lohnt, das eigene, mindestens neun Jahre alte Fahrzeug abzuwracken, um die staatliche Finanzspritze zu erhalten, der hat noch Zeit bis zum Ende des Jahres.
Durch den Erwerb eines Neu- oder Jahreswagens sind die Einsparmöglichkeiten allerdings noch nicht ausgeschöpft. Denn mit der Verschrottung des Altwagens erlischt automatisch die alte Kfz-Versicherung. Durch das wachsende Interesse der Verbraucher an preiswerten Policen steigt die Konkurrenz am Markt. Wer jetzt sorgfältig vergleicht, kann zusätzlich zur Umweltprämie mehrerer hundert Euro im Jahr sparen.
Immer mehr Autohändler bieten Komplettpakete an, bei denen mit dem Neuwagen die entsprechende Police gleich mit verkauft wird. Das ist zwar nicht immer die günstigste Möglichkeit, um ein optimales Preisleistungsverhältnis zu erhalten, aber mit Sicherheit eine bequeme. Verbraucher, die Wert darauf legen, alles aus einer Hand zu bekommen und sich gerne an ein Autohaus binden, kommen dabei auf ihre Kosten. Für alle anderen empfiehlt sich ein unabhängiger Kfz-Versicherungsvergleich, der das individuell optimale Preisleistungsverhältnis garantiert ermittelt. (v-u-f)
April 28th, 2009 | Kategorie: Autoversicherung, Versicherungen
München, den 27. April (v-u-f) Es ist ein Ärgernis der ganz besonderen Art, wenn die Versicherung nach einem Schadensfall nicht für die finanziellen Folgen aufkommt, weil einem ein augenscheinlicher Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln wurde ein solcher Fall verhandelt, in dem die Schadensmeldung an die falsche Versicherungsgesellschaft gerichtet war (Az.: 20 O 1/08).
Im konkreten Fall ging es um erhebliche finanzielle Kosten, die der klagenden Hauseigentümerin durch Sturmschäden entstanden waren. Sie richtete ihr ursprüngliches Gesuch zur rechtmäßigen Regulierung des Schadens allerdings an den falschen Versicherer. Die Wohngebäudeversicherung, die eigentlich für diesen Fall zuständig war, erhielt die Forderung auf Schadensaugleich erst zehn Monate, nachdem der Sturm gewütet hatte.
Die Gründe für die Verzögerung lagen auf der Hand, weshalb der Versicherer die Zahlung von über 90.000 Euro verweigerte. Das Landgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Versicherers. Denn gerade bei einem solch erheblichen Schaden könne von einer versicherten Person erwartet werden, dass die Versicherungsunterlagen sorgfältig geprüft werden, bevor die Schadensmeldung an den Versicherer adressiert wird. (v-u-f).
April 27th, 2009 | Kategorie: Hausratversicherung, Recht, Stromtarife, Verbraucher Tarife, Verbraucherinformationen, Versicherungen, Wohngebäudeversicherung
München, den 24. April (v-u-f) Ratenkredit oder Dispositionskredit – das ist eine große Diskussion in der Finanzwelt. Finanzexperten sind es sich noch nicht einig, welche Form der Finanzierung vorteilhafter für die Verbraucher ist. Vor allem macht die sich immer breiter machende Finanzkrise die eindeutige Entscheidung umso schwieriger. Niedrige Zinsen und weniger Sicherheiten – das war vor etwa zwei Jahren ein absoluter Traum – heute ist es die Realität. Die Europäische Zentralbank hat die Zinsniveaus für Kredite auf ein Minimum festgelegt.
Die Banken scheinen aber keinen Draht zu der führenden Finanzinstitution der Europäischen Union zu haben. Die Kunden vieler Banken kommen immer noch nicht in den Genuss der niedrigen Zinsen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, bei Ratenkrediten aufzupassen. Finanzexperten sind der Meinung, dass ein Vergleich der Bedingungen der verschiedenen Institutionen unbedingt erforderlich ist. Die Unterschiede sind nämlich zum jetzigen Zeitpunkt groß und können zweistellige Prozentsätze durchaus übersteigen.
Die Bankkunden sollten auch unbedingt wissen, dass bei einem Ratenkredit, die Laufzeit individuell bestimmbar ist. Man sollte die eigene Finanzsituation gut abschätzen können und eine entsprechende Laufzeit auswählen. Die Grundregel hier besagt: je länger die Laufzeit, desto niedriger die monatliche Rate.
Ein günstiger Ratenkredit lässt sich aber nicht nur an die Zinssätze erkennen. Sonderleistungen sind auch ein wichtiges Kriterium. Unter den wichtigsten gehören hier die Sondertilgungen. Sie sollten unbedingt das Recht darauf haben, einen bestimmten Teil der Kreditsumme außerhalb des Ratenplans zurückzubezahlen. So ersparen Sie sich die höheren Zinsen. (v-u-f)
April 24th, 2009 | Kategorie: Finanzen, Ratenkredit
München, den 23. April (v-u-f) Mit den ersten Sonnenstrahlen im Frühling verstärkt sich auch der Wille, den Körper in eine bessere Form zu bringen. Das Fitnessstudio wird zu einem beliebten Treffpunkt von vielen körperbewussten Menschen. Doch aufgepasst: Gerade im Fitnessstudio können viele Unfälle passieren, die zu schweren Körperverletzungen führen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Amateur-Sportler nicht ausreichend mit der Bedienung der Trainingsmaschinen auskennen. Aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg geht nun auch hervor, dass wer eigenmächtig Fitnessgeräte benutzt, ohne dafür von dem Betreiber der Sporteinrichtung eingewiesen worden ist, bei einem Unfall keinen Schadenersatz oder Schmerzensgeld von der Versicherung verlangen darf (Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 6 U 212/08).
Im konkreten Fall hat sich eine Frau im Rahmen einer ärztlich verordneten krankengymnastischen Behandlung an einem Training beteiligt. Außerhalb des vorgeschriebenen Trainingsablaufs wollte die Frau auch das zur Verfügung gestellte Laufband benutzen, für dessen Benutzung sie keinerlei Anweisungen von dem Betreiber der Fitnesseinrichtung bekommen hat. Das Ergebnis ist ein Absturz und eine gequetschte linke Hand.
Laut den Richtern hat dabei der Betreiber des Studios die Rechte der Nutzerin nicht verletzt. Er sei nicht dazu verpflichtet, die Nutzungsweise von Geräten zu erklären, die nicht auf dem Trainingsplan stehen. Deshalb ist der Antrag auf einen Schadenersatz oder Schmerzensgeld von dem Fitnessstudio unbegründet. Versicherungsexperten sehen hier die private Unfallversicherung als einzige Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung und die aus dem Unfall resultierende Berufsunfähigkeit erstattet zu bekommen.
April 23rd, 2009 | Kategorie: Unfallversicherung, Versicherungen
München, den 22. April (v-u-f) Das Gesetz macht es eindeutig klar: In der Bundesrepublik Deutschland ist jeder Arbeitnehmer gegen einen Betriebsunfall abgesichert. Auch Unfälle, die auf dem Weg zu und von dem Arbeitsplatz passieren, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Doch was ist wenn man auf dem Weg zur Arbeit was einkaufen muss oder ein Paket von der Post abholt. In solchen Fällen müssen Arbeitnehmer sehr aufpassen, denn diese werden generell in der betrieblichen Versicherung nicht berücksichtigt. Das geht aus zwei aktuellen Urteilen des Bundessozialgerichts hervor.
Im ersten Fall wollte sich eine Person Pausenbrot beim Bäcker holen. Der Arbeitnehmer rutschte auf dem Parkplatz aus und brach sich ein Bein. Den Richtern zufolge soll die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommen (Az.: B 2 U 17/07R). Im zweiten Fall war der Einkauf im Supermarkt schuld. Auch auf dem Parkplatz hat sich der Arbeitnehmer das Sprunggelenk gebrochen. Im Urteil heißt es, dass es sich bei diesem Umweg um einen eigenwirtschaftlichen Umweg handelt, der nicht mit der beruflichen Beschäftigung zusammenhängt (Az.: B 2 U 17/07R).
Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII sind die Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Gesetzgeber verlangt allerdings einen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen des Weges nach und von dem Ort der Arbeitstätigkeit und der versicherten Tätigkeit, damit jegliche Unfälle als versichert gelten können. (v-u-f)
April 22nd, 2009 | Kategorie: Unfallversicherung, Versicherungen
München, den 21. April (v-u-f) Ökostrom ist der neue und absolute Hit auf dem deutschen Energiemarkt. 2007 zählten die großen Energieversorger über 12 Mio. Kunden von Ökostrom, doch 2008 ist die Nachfrage deutlich gestiegen. Inzwischen bieten mehr als die Hälfte der großen Stromlieferanten hierzulande Produkte mit dem Label „Ökostrom“ an. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Handelt es sich um echte umweltfreundliche Energie oder nur um eine Mogelpackung, die nur mit dem verantwortungsvollen Bewusstsein der Bundesbürger spielt?
Eine aktuelle Studie der Uni Saarbrücken zeigt eindeutig, dass mindestens 50% der Produkte, die als Ökostrom verkauft werden, dieses Prädikat gar nicht verdienen. Leiter der Studie ist der Energiewissenschaftler Uwe Leprich, der im Auftrag der Umwelt-Organisation Green Peace gearbeitet hat. Die Studie beweist eindeutig, dass viele Ökostrom-Geschäftsmodelle der Energiekonzerne auf dem Handel von Herkunftsnachweisen beruhen. Ein solcher Herkunftsnachweis ist zum Beispiel der sog. RECS-Zertifikat. Der Erwerb dieses Dokuments bedeutet aber längst nicht, dass der Strom auf eine umweltfreundliche Art erzeugt wird. Die Kunden bezahlen zwar für Ökostrom, bekommen aber Energie, die durch Kohle oder Atomkraft hergestellt wird. Die Öko-Zertifikate werden zum Beispiel von Wasser- oder Windkraftwerken in Skandinavien erworben.
Ein weiteres Problem im Stromhandel ist die Tatsache, dass es keine genaue Definition dafür gibt, was eigentlich Ökostrom heißt. Aus diesem Grund appelliert Leprich an genauen Richtlinien, die vom Gesetzgeber festgelegt werden müssen. Laut Greenpeace gibt es nur zwei Kriterien, die als Orientierungshilfe für die Kunden dienen können. Zum einen muss der Anbieter nachweisen können, dass er in Öko-Kraftwerke investiert. Darüber hinaus muss der Anbieter genaue Informationen über die Herkunft der Energie geben können. Wenn der Stromlieferant die oben genannten Daten nicht belegen kann, sollten die Kunden am besten auf das Angebot verzichten. (v-u-f)
April 21st, 2009 | Kategorie: Stromtarife, Verbraucher Tarife
München, den 20. April (v-u-f) Die gesetzliche Rente gilt seit langem als unzureichend. Wer im Alter ein ruhiges und finanziell gesichertes Leben führen möchte, sollte am besten privat vorsorgen, meinen inzwischen ausnahmslos alle Versicherungs- und Finanzexperten. Darüber hinaus wird das Rentenalter immer verschoben. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wie lange man in Zukunft arbeiten muss, um das Rentenalter zu erreichen. Das liegt vor allem an der erschreckenden Demografie-Bilanz. Die Zahl der über 60-Jährigen wird bis Mitte des 20. Jahrhunderts um zehn Millionen steigen. Gleichzeitig wird die Zahl der aktiv arbeitstätigen Menschen um 16 Mio. schrumpfen. Das bedeutet nur eins: Junge Menschen sollten so früh wie möglich an die private Vorsorge denken, wenn sie ihren Lebensstandard im Alter halten wollen.
Worauf sollte man bei der privaten Rentenversicherung achten? Sie sollten zuerst gründlich Ihre Finanzen überprüfen. Wenn Sie gleichzeitig für eine private Rentenversicherung bezahlen und Kredite tilgen, sollten Sie noch einmal alles kalkulieren. In den meisten Fällen ist es viel günstiger zuerst die mit hohen Zinsen verbundenen Kredite komplett zurückzubezahlen und erst dann einen Vertrag für die private Altersvorsorge abzuschließen.
Investieren Sie nicht nur in ein einziges Produkt! Finanzexperten sind der Meinung, dass Aktien und Fonds durchaus eine gute Möglichkeit zur Altersvorsorge darstellen, doch nur darauf zu setzen ist eine sehr riskante Entscheidung. Das liegt daran, dass Börsenkrachs jeder Zeit möglich sind, was die lukrativen Investitionen durchaus riskant macht. Die Kombination aus festverzinslichen Anlagen, Aktien, offene Immobilienfonds und Sachwerten stellt laut Experten die sicherste Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, dar. (v-u-f)
April 20th, 2009 | Kategorie: Altervorsorge, Finanzen, Private Rentenversicherung, Versicherungen
München, den 17. April (v-u-f) Sommerzeit ist Fahrradzeit. Die zweirädrige Vehikel genießen eine immer größer werdende Popularität – gibt es denn eigentlich was Schöneres als die Sonnenstrahlen auf dem Weg zur Arbeit zu genießen. Dazu verbrennt man beim Fahrradfahren auch viele Kalorien und hält man sich auf die Art immer fit. Wenige Fahrradliebhaber wissen aber, wie wichtig für sie eine private Haftpflichtversicherung wäre, noch weniger verfügen über eine solche Police. Ein mit dem Fahrrad verursachter Unfall, der eventuell Personenschäden zur Folge hat, kann ganz teuer werden und einige Millionen kosten. „Deshalb ist es ratsam, vorher auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt“, rät der Sprecher des Bezirks Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Helmut Baumeister.
Eine private Haftpflichtversicherung kann man sich für wenig Geld sichern, vor allem wenn man ausführlich und unabhängig die Angebote der verschiedenen Gesellschaften vergleicht. Dabei haftet sie in einer Reihe von Fällen, die durchaus zu finanziellem Ruin führen können.
Eine Versicherung gegen Diebstahl des Fahrrads entpuppt sich angesichts der hohen Zahl der geklauten Vehikel durchaus als sinnvoll. Bei teuren Rädern kann der Preis einer solchen Versicherung 100 Euro im Jahr übersteigen. Doch auch hier lassen sich gute Angebote mit Hilfe eines umfassenden Vergleichs finden. (v-u-f)
April 17th, 2009 | Kategorie: Haftpflicht, Versicherungen