News News zu Versicherungen und Finanzen
 

Falsche Angaben bei der BU-Versicherung führen nicht zwangsläufig zu einer Verweigerung der Leistungen

München, den 29. Mai (v-u-f) In der Regel ist es so: Wenn man in dem Versicherungsvertrag falsche Eingaben zum Gesundheitszustand oder zum Einkommen macht, muss man bei einem Unfall den Versicherungsschutz vergessen. Die Assekuranzen kontrollieren die Informationen streng und betrachten jede falsche Eingabe als einen Betrug. Ein aktuelles Gericht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) macht allerdings klar, dass das nicht zwangsläufig bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall sein sollte, wie die Fachzeitschrift „Geld und Steuer“ vor kurzem berichtete.
Die Versicherung darf nur dann den Schutz verweigern, wenn der Kunde bewusst falsche Angaben gemacht hat, um die Versicherung zu täuschen. (Az.: 12 U 151/07) Die Assekuranz muss dementsprechend beweisen können, dass es sich bei den falschen Informationen um eine bewusste Tat handelt.
Im konkreten Fall hat eine Versicherungsgesellschaft den Antrag auf Berufsunfähigkeitsschutz einer selbstständigen Friseurin wegen arglistiger Täuschung abgelehnt. Angeblich hat die Versicherte falsche Angaben zu ihrem Jahresbruttoeinkommen gemacht. Den Richtern zufolge war aber diese Reaktion unbegründet: Es liegen keinerlei Beweise vor, dass die Klägerin vorsätzlich gehandelt habe oder dass sie eine Täuschungsabsicht gehabt habe. Die Frage nach dem Jahresbruttoeinkommen sei für einen Selbstständigen ohnehin missverständlich – damit gemeint könnten sowohl das persönliche Einkommen als auch der Geschäftsgewinn gemeint sein. (v-u-f)

 
 

Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 völlig absetzbar

München, den 28. Mai (v-u-f) Ab 2010 wird jeder Bundesbürger von einer einfachen und klaren Regel profitieren können und zwar: jeder Steuerzahler wird die Beiträge für die Krankenversicherung von seinen Steuern absetzen können. Gleichzeitig wird auch die Grenze der Beiträge, die geltend gemacht werden können, angehoben. Für Arbeitnehmer steigt der Höchstbeitrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen von 1500 auf 1900 Euro, für Selbständige von 2400 Euro auf 2800 Euro.
Diejenigen, deren Ausgaben für die Krankenversicherung unter den angegebenen Höchstsätzen liegen, dürfen auch die Beiträge für Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung in die Steuererklärung eintragen. Das sind die aktuellen Ergebnisse aus einer Diskussionsrunde in der großen Koalition, wie der Frankfurter Rundschau vor kurzem mitteilte.
Die Politiker haben auch klar gemacht, dass diejenigen, die die Höchstbeiträge für die Krankenversicherung steuermindernd geltend gemacht haben, werden weitere Versicherungsbeiträge steuerlich nicht absetzen können.
Das Ziel der regierenden Koalition, wie die Zeitung klar macht, ist Geringverdiener zu entlasten. Von den neuen Regeln werden vor allem Großfamilien mit vielen Kindern profitieren können. Laut Finanzexperten werden die neuen Beitragsgrenzen dem Staat Milliarden Euro an Steuergeld kosten. (v-u-f)

 
 

Der Ratenkredit bleibt am günstigsten

München, den 27. Mai (v-u-f) Auf dem Finanzfront nichts Neues: Die Kunden profitieren immer noch nicht von den lukrativen Zinssätzen, die die Europäische Zentralbank vor mehreren Monaten festgelegt hat. Zu diesem Beschluss kommt auch eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest, veröffentlicht in der Zeitschrift „Finanztest“.
Berücksichtigt wurden dabei die Zinssätze von 70 Kreditinstituten für Überziehungszinsen und Ratenkredite. Die Ergebnisse sind kaum überraschend. Die Banken leihen sich zwar Geld zu den von der zentralen europäischen Finanzinstitution eingeführten Konditionen von 1% Leitzins. Die Konditionen für die Bürger bleiben sowohl bei den Dispo- als auch bei den Ratenkrediten auf dem Niveau vor einem Jahr. Der Sparkassensprecher Frank Hötzel erklärt der Zeitschrift: „Der Zinssatz ist der angemessene Preis für das Risiko, dass man bei einem Dispo trägt“. Insgesamt verleihen die deutschen Kreditinstitute 760 Millionen Euro an Privatkunden. Die Einnahmen von Zinsen belaufen sich dabei auf 26,5 Millionen, meint der Finanzexperte. Die meisten Einnahmen für sein Unternehmen werden über den sogenannten Interbankenhandel erzielt, bei dem die Banken unter sich mit Aktien, Geld oder festverzinsliche Papiere handeln.
Ein schneller Vergleich beweist eindeutig, dass der Dispokredit immer noch die ungünstigste Variante bleibt, um schnell an bares Geld zu kommen. Bankexperten meinen, dass sie ihre Kunden darauf auch hinweisen. Sie raten den Kunden, sich für andere, günstigere Produkte wie etwa den Ratenkredit zu entscheiden. Vom Abkassieren der Kunden könne dabei nicht die Rede sein, meint die Leiterin der Sparda-Bank Roswitha Hoffmann. (v-u-f)

 
 

Private Krankenversicherung als Bonusleistung

München, den 26. Mai (v-u-f) In den USA läuft das mit der Krankenversicherung ganz anders als hier: Eine gesetzliche Gesundheitsvorsorge gibt es nicht in der Form, in der wir sie kennen und die einzige Variante, sich einen adäquaten Gesundheitsservice zu sichern, ist die private Krankenversicherung. Aus diesem Grund wird oft spezialisierten Arbeitskräften, die wichtig für das Unternehmen sind, eine private Krankenversicherung zusätzlich zu den sonstigen Arbeitsbedingungen angeboten. Könnte sowas bald auch in Deutschland eingeführt werden?
Vor kurzem berichtete zum Beispiel das Internet-Portal capital.de, dass die deutsche Sparte des US-Konzerns Microsoft mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung um Führungskräfte wirbt. Der Anfang wurde aber von dem pharmazeutischen Bayer-Konzern gemacht, der seinen Führungskräften eine kostenlose private Krankenversicherung anbietet. Die Mitarbeiter können dabei zwischen 50 Angeboten der führenden privaten Assekuranzen auswählen. Die Frage, die nur noch offen bleibt, ist, ob sich das Angebot nur auf Führungskräfte bezieht. Der Plan des Unternehmens besteht aus zwei Stufen. In der Endphase sollen ungefähr 2000 Mitarbeiter über das Unternehmen privat versichert sein.
Die von den Großkonzernen angebotenen Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nach individuellen Plänen gestaltet – das Leistungsspektrum ist dabei speziell für das jeweilige Unternehmen zusammengestellt.
Auch die von den Unternehmen angebotenen Policen sollten laut Versicherungsexperten mit anderen Angeboten verglichen werden. Wichtig ist dabei nicht nur der Preis der Absicherung, sondern vor allem auch der Leistungsumfang. (v-u-f)

 
 

Die Rechtsschutzversicherung - für Mieter und Vermieter gleichwohl interessant

München, den 25. Mai (v-u-f) Das kennen alle Mieter und Vermieter gleichwohl – eine Wohnungsübergabe verläuft selten problemlos für beide Seiten. Kratzer in dem Parkett, Zigarettengeruch oder ein Fleck auf der frisch gestrichenen Tür – das alles kann zu großen Streitigkeiten führen und einige Tausend Euro von der Kaution kosten. Nicht selten landen solche Konflikte auch vor Gericht. Gut abgesichert sind dabei nur diejenigen, die rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Rechtsexperten empfehlen, dass Mieter und Vermieter einen gemeinsamen Termin vereinbaren, an dem sie sich die Wohnung anschauen. Am besten findet dieser nach dem kompletten Auszug und nach der Vervollständigung der notwendigen Reparaturen. Ein Übernahmeprotokoll sollte auf jeden Fall bei diesem Termin angefertigt werden. Dieses sollte eine detaillierte Auskunft über den Zustand der Wohnung, eventuelle Beschädigungen und sämtliche Reparaturarbeiten geben. Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass eine Wohnungsübergabe nicht heißt, dass die Wohnung in exakt demselben Zustand übergeben werden soll, in dem sie auch beim Einzug vorgefunden wurde. Es ist völlig normal, dass manche Teile abgenutzt werden. Sämtliche Abnutzungs- oder Verschleißerscheinungen sind allerdings mit der Mietzahlung abgegolten.
Der Mieter ist wiederum dazu verpflichtet, alle Räume inklusive Garage und Keller, vollständig leer zu verlassen. Die Kosten für die Entsorgung von nicht mehr benötigten Gegenständen darf der Vermieter von der Kaution abziehen.
Das sind nur einige der Punkte, bei denen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe aufpassen sollten. Inzwischen gibt es viele Mietervereine und Rechtsschutzversicherer, die auf Mieterrecht spezialisieren. Wegen der Häufigkeit solcher Probleme erfreuen sie sich gerade einer besonderen Popularität. (v-u-f)

 
 

Bei Totalschaden ersetzt die Wohngebäudeversicherung den kompletten Neuwert

München, den 22. Mai (v-u-f) Aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München geht hervor, dass wenn nach Reparatur einer Sache eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung verbleibt, eine totale Zerstörung dieser Sache vorliegt. (Urteil vom 21. 05. 2008, 275 C 13630/07) Im konkreten Fall handelte es sich um Parkett, das 30 Jahre alt war und von der Wohngebäudeversicherung trotzdem komplett ersetzt werden musste.
Im Versicherungsvertrag wurde vereinbart, dass im Falle einer kompletten Zerstörung eines Gegenstandes die Wohngebäudeversicherung den kompletten Betrag zu übernehmen hat, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder herzustellen oder wieder zu beschaffen. Im Gegensatz dazu regulierte der Vertrag, dass im Falle einer Beschädigungen nur die Reparaturkosten zu übernehmen sind.
Wegen einem Wasserschaden verfärbte sich die Eichenholzdeckschicht auf zwei Teilflächen von je 0,5 m². Die Gesamte Fläche des Parketts bezifferte dabei 30 m². Der Kläger verlangte den Ersatz des kompletten Parketts, da es bei einem Austausch nur der beschädigten Flächen zu Struktur- und Glanzdifferenzen kommen würde. Die Versicherung lehnte den Antrag ab, was den Fall in den Gerichtssaal brachte. Die Richter bestellten eine Gutachterexpertise, die nur bestätigen konnten, dass der Austausch nur der beschädigten Teile zu erheblichen optischen Differenzen mit den anderen Bodenflächen führen würde. Den Richtern zufolge handele es sich deshalb um die komplette Zerstörung des Bodens und die Versicherung muss dabei den Neuwert für den kompletten Austausch des Parketts übernehmen. (v-u-f)

 
 

US-Kreditkartengeschäft unter Druck

München, den 20. Mai (v-u-f) Spätestens zum Anfang der sich momentan breit machenden Finanzkrise haben die amerikanischen Finanzexperten begriffen, dass eine generelle Reform des Kreditkartengeschäftes notwendig ist. Dazu äußerte sich aktuell auch der US-Präsident Barack Obama. Er will noch im Mai ein Gesetz verabschieden, das unangemessen hohe Zins- und Strafzahlungen für die Kunden der Finanzinstitute reguliert.
Die Kreditkartenschulden erreichten im Januar dieses Jahres einen absoluten Höhepunkt von 963 Milliarden Dollar. Dabei können die Kunden ihre Schulden wegen den extrem hohen Zinsniveaus nicht mehr regelmäßig bedienen. So meldete sich der größte amerikanische Anbieter von Kreditkarten American Express mit der Ankündigung, dass die Ausfallrate seiner Kunden auf Rekordwert gestiegen ist und momentan bei 8,8% liegt. Einer der wichtigsten Gründe für diese Krisensituation sehen die Finanzexperten in den sehr hohen Gebühren, Zinsen und Strafzahlungen, die zum Auftakt der Bankenkrise in den USA eingeführt wurden. Rund 15 Milliarden Dollar jährlich Strafzahlungen sammeln Institute wie Visa oder American Express von ihren Kunden. Das sind etwa zehn Prozent des gesamten Branchenumsatzes.
Dabei verlangen vor allem diejenigen Kreditinstitute die höchsten Zinsen und Strafgebühren, die zum Anfang des Jahres staatliche Finanzspritzen bekommen haben. Diese Tatsache trifft in den USA auf besondere Empörung. Das neue Gesetz muss die zu hohen Gebühren regulieren. (v-u-f)

 
 

Lohnt sich die private Rentenversicherung?

München, den 19. Mai (v-u-f) Eine lange Zeit galt die private Rentenversicherung als eine sichere Altersvorsorge und eine Möglichkeit, eventuelle Finanzkrisen ohne Geldverluste zu überstehen. In den letzten 20 Jahren konnten sich Sparer durch die private Rentenpolice jährliche Renditen von mehr als 5 Prozent absichern. Das zeigt die neuste Analyse des Herausgebers des map-report Manfred Poweleit. In dieser wurden die Ablaufleistungen von 21 privaten Anbietern von Rentenversicherung berücksichtigt. Der Versicherungsspezialist analysierte die Angebot nur der Versicherer, bei denen Policen vor 20 Jahren abgeschlossen wurden und in denen jährlich 1200 Euro (100 Euro im Monat) eingezahlt wurden. Eine einfache Rechnung zeigt, dass die Summe, die sich zum Schluss der Einsparzeit ergeben hat, 42.000 Euro bezifferte. Das bedeutet eine Rendite von 5,1 Prozent jährlich, berechnet Poweleit. Bei der besten Gesellschaft kam es zu einer Ablaufleistung von 46.000 Euro, was einer Verzinsung von 5,8% entspricht.
Der Experte sagt aber, dass die heutigen Sparer von solchen Ergebnissen nur noch träumen können. Die Zinsen haben aktuell einen extrem niedrigen Stand erreicht, was für deutlich schlechtere Ablaufleistungen sorgt. Die Frage, die nun von Finanzexperten beantwortet werden soll ist, ob es sich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt lohnt eine Police mit einer Laufzeit von über 20 Jahren abzuschließen. Die Antwort ist nicht leicht. Versicherungsexperten sind der Meinung, dass sich die private Rentenversicherung auf jeden Fall für diejenigen empfiehlt, die nach einem Vertrag mit einfachen und soliden Sparmöglichkeiten suchen. Diese Kunden sollten aber unbedingt die Konditionen der Versicherungsgesellschaften genau vergleichen und sich umfassend und unabhängig beraten lassen. (v-u-f)

 
 

Chaos in der gesetzlichen Krankenversicherung

München, den 18. Mai (v-u-f) In der gesetzlichen Krankenversicherung sieht es nicht rosig aus. Seit der Einführung der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 explodieren die Kosten der Krankenkassen und die finanziellen Mittel des neu geschaffenen Gesundheitsfonds scheinen nicht mehr ausreichend zu sein. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat vor kurzem für neue Maßnahmen plädiert, die einen finanziellen Zuschuss nicht ausschließen. Darüber hinaus hat vor kurzem der Ärzteverband Marburger Bund eine staatlich geförderte private Zusatzkrankenversicherung als einen möglichen Ausweg aus der Krise vorgeschlagen.
Vor kurzem sagte die Gesundheitsministerin in einem Interview für die Frankfurter Allgemeine, dass niemand wisse, ob sich die Prognosen für die Einnahmen des Fonds in diesem Jahr wegen der wachsenden Arbeitslosigkeit verschlechterten. Sollte diese schlechtere Prognose sich trotzdem als wahr ergeben, könnte der Steuerzuschuss erhöht werden, sagte auch Schmidt.
Am anderen Ende der Diskussion steht die Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Diese fordert eine staatlich geförderte private Zusatzkrankenversicherung, die nach dem Modell der Riester-Rente funktioniert. Der Grund für diesen Vorschlag sei die Tatsache, dass schon heute die Mittel nicht ausreichten, um alle von den gesetzlichen Krankenkassen versprochenen Leistungen zu finanzieren, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Rudolf Henke der „Financial Times Deutschland“. „Man muss vorsorgen ehe das Versprechen der Krankenversicherung noch brüchiger wird“, sagte der Gesundheitsspezialist. Das Ministerium hat sich zu diesem Vorschlag noch nicht geäußert. (v-u-f)

 
 

Im Praktikum (un)geschützt

München, den 15. Mai (v-u-f) Verschiedene Praktiken machen gerade die Runde. Erfahrung ist alles und große und kleine Unternehmen profitieren von dem Eifer der ganz jungen Spezialisten. Sie arbeiten schließlich viel für wenig Geld und das ist eine Rechnung, die jeder Manager gerne sieht. Doch mit den Versicherungen kann es problematisch werden. So geht zum Beispiel aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, dass Praktikanten nicht immer von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind.
Das Problem liegt in dem Status der jungen Spezialisten. Den Richtern zufolge können sie nicht als Arbeitnehmer betrachtet werden, die im Interesse des Betriebes tätig sind. Aus diesem Grund haftet bei einem Unfall allein der Arbeitgeber nach allgemein zivilrechtlichen Grundsätzen für Vorsatz und Fahrlässigkeit (Az.: 8 U 397/07).
Im konkreten Fall wurde eine Praktikantin im Kindergarten von einem zusammenfallenden Holzgestell schwer verletzt. Sie verlangte von ihrem Arbeitgeber Schadensersatz, der wiederum auf die gesetzliche Unfallversicherung verwies. Das OLG Koblenz fand aber keinen Grund zum Einschalten des gesetzlichen Schutzes. Das Praktikum sei als „Schulveranstaltung“ zu bewerten, beschlossen die Richter. Ausgerechnet solche Veranstaltungen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof eine Revision zugelassen hat. (v-u-f)