München, den 30. Juni (v-u-f) Sommerzeit ist Urlaubszeit. Mit den ersten Sonnenstrahlen werden die Reisebüros und die online Urlaubsbörsen besonders beliebt. Die Koffer werden für lange oder kurze Fahrten vorbereitet und die Sonnencremes erfreuen sich einer besonderen Popularität. Angesichts der nicht gerade sehr sommerlichen Temperaturen, die sich in Deutschland in den letzten Tagen etabliert haben, wird die Reiselust umso größer. Doch aufgepasst: Unvorbereitet darf man eine Reise nie eintreten und eine gute Vorbereitung schließt unbedingt auch die passenden Versicherungen mit ein.
Die Versicherungsexperten von dem Verein Geld und Verbraucher in Heilbronn meinen, dass die von den Reisebüros angebotenen Versicherungspakete keinen effektiven Schutz darstellen. Die Urlauber sollten sich eher für einzelne Versicherung entschieden, wenn sie sich wirklich effektiv schützen wollen. Vor allem die Bürger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten eine eigenständige Auslands-Krankenversicherung abschließen. Gesetzlich Krankenversicherte sind nur innerhalb der Europäischen Union abgesichert und die Schadensabwicklung läuft dann immer sehr kompliziert ab.
Wenn man mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte man auch über eine Verkehrs-Rechtsschutzpolice verfügen. Wenn man mit dem eigenen Auto reist, wäre ein Schutzbrief besonders sinnvoll. Darüber hinaus sind eine Haftpflicht- und Unfallversicherung auch empfehlenswert. (v-u-f)
Juni 30th, 2009 | Kategorie: Haftpflicht, Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Versicherungen
München, den 29. Juni (v-u-f) Der 30. Juni 2009 ist ein wichtiger Tag für alle, die in der privaten Krankenversicherung sind und ihre Assekuranz wechseln wollen. Bis morgen dürfen nämlich alle Versicherten, die zu einem neuen Unternehmen wollen, einen großen Teil von ihren Altersrückstellungen bei dem alten Versicherer mitnehmen. Nach diesem Datum wäre das nicht mehr möglich, bestätigen unsere Versicherungsexperten.
Der Wechsel des privaten Krankenversicherers erfreut sich allerdings keiner so großen Popularität. Die Spezialisten erklären, warum das so ist. Auf der einen Seite konnte das an der Tatsache liegen, dass man bis vor kurzem beim Wechsel des privaten Krankenversicherers nicht alle Altersrückstellungen mitnehmen darf. Somit wird der Wechsel nicht besonders attraktiv. Was man mitnehmen durfte, waren die Altersrückstellungen bis zur Höhe der Rückstellungen in einer gesetzlichen Krankenversicherung, der sogenannte Höchstsatz.
Auf der anderen Seite sind alle, die den privaten Krankenversicherer wechseln, dazu verpflichtet, in der neuen PKV zunächst für 18 Monate in den neu eingeführten Basistarif einzutreten. Und dieser scheint nur den wenigen Versicherten besonders lukrativ zu sein. Der Basistarif kostet im Durchschnitt 570 Euro im Monat und dafür bietet er ein sehr kleines Leistungsspektrum an, das mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Dabei erfolgt die für die private Krankenversicherung obligatorische Gesundheitsprüfung erst nach den ersten 18 Monaten und bis dahin kann sich der allgemeine Zustand des Versicherten gravierend ändern. Das würde auch die Krankenversicherung verteuern. (v-u-f)
Juni 29th, 2009 | Kategorie: Krankenversicherung, Versicherungen
München, den 26. Juni (v-u-f) Ryanair hat es diesmal nicht geschafft. Der Billigflieger darf keine Extra-Gebühren bei Zahlungen mit Kreditkarte erheben. Flugreisende dürfen generell nicht gezwungen werden, mehr für Internetbuchungen zu bezahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Kreditkartenzahlung immer noch keine kostenlose Alternative auf dem Markt hat. So lautet das Urteil des Berliner Kammergerichts gegen den größten Billigflieger europaweit.
Zu dem Gerichtsprozess kam es nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, wie vor kurzem die online Ausgabe der Zeitschrift Spiegel mitteilte. Die Verbraucherschützer verwiesen auf die Tatsache, dass Ryanair besonders hohe Zusatzgebühren bei online-Buchungen abkassiert. Bei Zahlungen mit Kreditkarte betragen diese 4 Euro pro Person und einfachem Flug. Wenn der Flug mit einer EC-Karte bezahlt wird, sinkt die Gebühr auf 1,50 Euro. Das sei aber nicht in Ordnung, meinen die Richter. Auf der einen Seite haben die Kunden keine Alternative, bei der die Zahlung kostenlos erfolgen kann. Auf der anderen bekommt der Kunde keine Gegenleistung für sein Geld.
Ein Sprecher der Fluggesellschaft bestätigte, dass Ryanair eine Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit gäbe es dem Sprecher zufolge doch auf der Internet-Seite des Unternehmens. Bei Zahlungen mit Visa electron werden tatsächlich keine Gebühren erhoben, betonte er. (v-u-f)
Juni 26th, 2009 | Kategorie: Finanzen, Kreditkarten
München, den 25. Juni (v-u-f) Versicherungen gehören bekanntlich nicht zu den beliebtesten Weihnachts- oder Geburtstags-Geschenken von großen und kleinen Kindern. Doch verantwortungsbewusste Eltern sollten das durch gezielte Erziehung ändern. Versicherungsexperten raten, dass man auch kleinen Kindern einen adäquaten Versicherungsschutz anbieten soll und das eine Priorität der Eltern sein sollte.
Bianca Boss vom Bund der Versicherten ist der Meinung, dass man auch kleinen Kindern eine effiziente Vorsorge verschaffen kann: „Wir raten, erstmal konkrete Risiken abzusichern, die hohe finanzielle Belastungen zur Folge haben“. Zu sehr dramatischen Situationen kann es kommen, wenn sich zum Beispiel ein Kind auf dem Weg zur Schule verletzt und dann überhaupt nicht mehr für sein Leben sorgen kann. Hierzu empfehlen sich entweder eine private Unfallversicherung oder eben eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In beiden Fällen kann man sich einen günstigen Schutz für wenig Geld anschaffen. Das liegt daran, dass die Kinder meist in die günstigsten Tarife eingestuft werden. So kostet die Police dann im Durchschnitt etwas weniger als 100 Euro im Jahr.
Beachten sollten dabei die Eltern die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und das Mindestversicherungsalter. Einen Berufsunfähigkeitsschutz kann man erst ab 15. Lebensjahr abschließen. Die Rente, die man dann bei einer andauernden Invalidität bekommt, bewegt sich in der Regel zwischen 500 und 750 Euro. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die Leistungen der verschiedenen Versicherer genau zu vergleichen. Die BU-Rente muss genau so hoch festgelegt werden, dass man im Falle einer Berufsunfähigkeit seine ganzen finanziellen Ausgaben abdecken kann. (v-u-f)
Juni 25th, 2009 | Kategorie: Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Versicherungen
München, den 24. Juni (v-u-f) Das ist eine unerklärbare Diskrepanz: Viele Umfragen zeigen eindeutig, dass die Kfz-Versicherten die Tarife mit einer Werkstattbindung gut finden, dabei besitzt aber nur jeder zehnte Versicherte eine solche Police. Eine neue Untersuchung des Instituts für strategische Marktanalysen und Systeme (ISMAS) an der Fachhochschule Wiesbaden im Auftrag der R+V Versicherung zeigt warum es zu so einer Marktlage kommt. Die Befragung markiert eindeutig, dass es enorme Informationslücken bezüglich Kfz-Policen mit Werkstattbindung gibt und die Bundesbürger dabei Qualitätseinbußen befürchten. Prof. Dr. Klaus Brüne von der Fachhochschule Wiesbaden fasst die Ergebnisse zusammen: „Hier besteht viel Aufklärungsbedarf“. Die Versicherten, die sich bereits für einen Tarif mit Werkstattanbindung entschieden haben, zeigen sich mit dem gewählten Produkt sehr zufrieden.
Dabei handelt es sich meistens nicht nur eine Autoversicherung, sondern um ein ganzes Paket von Leistungen. Dieses umfasst unter anderem den Hol- und Bringservice des beschädigten Autos, eine qualitativ hochwertige Reparatur und eine überdurchschnittliche Garantie auf die erbrachten Leistungen. Zusammenfassend kann man sagen, dass man bei einer Autoversicherung mit Werkstattbindung Geld und Zeit spart. Wenn bei der Befragung das alles den befragten Autobesitzern erklärt wurde, kam es zu einer einheitlichen Begeisterung von dem alternativen Tarif. Dr. Edgar Martin, bei der R+V Versicherungen und KRAVAG-Gesellschaften zuständig für das Kfz-Geschäft, meint: „Unterm Strich gibt es nur Gewinner. Der Kunde erhält im Schadenfall einen umfangreichen Service und eine zügige Reparatur. Und er profitiert von unseren Vereinbarungen mit den Partnerwerkstätten durch günstigere Prämien“. (v-u-f)
Juni 24th, 2009 | Kategorie: Autoversicherung, Versicherungen
München, den 23. Juni (v-u-f) Mit den ersten Sonnenstrahlen des Sommers fängt auch der Grillspaß an – in Gärten und Höfen, an Flüssen und Seen werden leckere Würstchen, Spare-Ribs und Steaks goldbraun und knusprig gebraten. Doch aufgepasst: Wenn man nicht konzentriert grillt, kann man schnell aus dem Spaß einen schrecklichen Unfall machen. Jährlich kommt es zu mehr als 4000 schwerer Grillunfälle in Deutschland – mehr als 500 davon sind mit schwersten Verbrennungen verbunden und enden in einem Krankenhaus. Doch nicht nur die Gesundheit kann beim Grillen gefährdet sein. Wenn es bei einer Unachtsamkeit zu einem großen Brand kommt, können Sach- und Personenschäden im Wert von Millionen Euro entstehen. Wir bieten Ihnen hier einige Tipps, mit denen man schwere Unfälle vorbeugen kann.
Elektrischer Grill ist deutlich risikoarmer als Holzkohlegrills. Ja, jeder weiß, dass mit Holzkohle alles viel besser schmeckt, aber damit Sie unbesorgt die Würstchen und Steaks auf einem Holzkohlegrill zubereiten können, sollten Sie ein richtiger Grillmeister sein und das kommt erst nach mehrjähriger Erfahrung.
Vor dem Grillen sollten Sie sich vergewissern, dass das Gerät ordnungsgemäß zusammengebaut ist. Achten Sie auch auf die richtige Ausrüstung – Grillhandschuhe und Grillschürze gehören unbedingt in der Tasche eines jeden Grillmeisters. Halten Sie brennbare Materialien wie Sonnenschirme oder wehende Kleidung vom Feuer weg, denn sonst droht eine richtige Katastrophe. Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin sollten Sie lieber ganz vergessen. Sie machen das Feuer unkontrollierbar.
Nicht zuletzt sollte man auch auf die richtige Versicherung achten. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt bei einem Grillunfall nicht zum Tragen, denn der Unfall ist in der Freizeit passiert. Die private Unfallversicherung wird dafür die Behandlung von Verletzungen abdecken. Sollte es zu materiellen Verlusten kommen, ist dann eine private Haftpflichtversicherung der beste Tipp. Sie deckt materielle Schäden und Verletzungen an anderen Personen ab, die bei einem unvorsätzlichen Unfall zugefügt worden sind.
Juni 23rd, 2009 | Kategorie: Haftpflicht, Unfallversicherung, Versicherungen
München, den 22. Juni (v-u-f) Haben Sie schon von der neuen elektronischen Gesundheitskarte gehört? Wahrscheinlich nicht, das macht aber auch nichts. Es kann sein, dass Sie in den nächsten Tagen einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen, in dem Sie gründlich darüber informiert werden und auch noch vorgewarnt, dass, wenn Sie Ihrem Versicherer nicht bald ein passendes Passfoto schicken, Sie Ihren Gesundheitsschutz verlieren können.
Die neue elektronische Gesundheitskarte befindet sich immer noch in einer Testphase. Erst im Oktober 2009 wird sie von den ersten Patienten in einem zunächst nur örtlich begrenzten Probelauf eingesetzt. In diesem Schritt unterscheidet sich das neue Versicherungsplastik von dem alten in nur einem Punkt – es enthält das Passbild des Versicherten. Der Plan sieht aber ganz andere Sachen vor. Die elektronische Versicherungskarte soll eine Reihe von wertvollen Informationen liefern – neben Name und Adresse der versicherten Person und Gültigkeitsdatum der Versichertenkarte, auch noch eine Statistik über bisher durchgeführte Untersuchungen, Vorerkrankungen und verschriebene Medikamente.
Doch so einfach ist alles nicht. Noch bevor ihrer offiziellen Premiere sorgt die elektronische Versicherungskarte um Wirbel. Kritisiert wird vor allem der Identifikationsanspruch. Im fünften Sozialgesetzbuch ist es festgelegt, dass jede elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild enthalten muss. Der Spitzenverband der Krankenkassen sieht aber wenig Sinn in dieser Regulierung: „Eine Verpflichtung zur Identitätsfeststellung des Versicherten bei Beantragung der elektronischen Gesundheitskarte gibt es allerdings nicht“. Bei Beantragung der Karte wird die Identität des Versicherten gerade nicht bescheinigt. Bei Zweifel sollte der Arzt später trotzdem einen Personalausweis verlangen.
Der Grundgedanke des Gesundheitsministeriums ist allerdings, das ganze Gesundheitssystem dadurch zu reformieren. Die elektronische Gesundheitskarte soll alles schneller, effizienter und billiger machen. Unnötige Untersuchungen werden dem Patienten und seiner Kasse erspart und auch Besuche bei Fachspezialisten, die bereits durchgeführt worden sind, sollen nicht noch einmal wiederholt werden. Ob die Pläne der Gesundheitsministerin Schmidt in Erfüllung gehen, lässt sich noch abwarten. (v-u-f)
Juni 22nd, 2009 | Kategorie: Krankenversicherung, Versicherungen
München, den 19. Juni (v-u-f) Ökostrom macht in Deutschland gerade die Runde. Hinter dem grünen Etikett versteckt sich zwar oft ganz alltägliche und nicht immer sehr umweltfreundliche Energie, doch das Wichtigste ist, dass jeder Cent, der für Ökostrom gezahlt wird, in grünen Stromanlagen investiert wird. Diese sind in Deutschland inzwischen viel, doch jetzt hat ein Unternehmenskonsortium entdeckt, dass man in Afrika perfekte Bedingungen für die Erzeugung von Ökostrom hat, den man wiederum nach Deutschland importieren kann.
Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete vor kurzem darüber, dass eine Gruppe von etwa 20 Unternehmen den Bau riesiger Solarwerke in Afrika plane. Unter den Konzernen liest man die Namen von Münchener Rück, Siemens, Deutsche Bank und RWE. Insgesamt wollen die Unternehmen 400 Milliarden Euro in den Stromanlagen investieren.
Das Projekt trägt den Namen Desertec und befindet sich bereits in einer sehr fortgeschrittenen Phase. Im Juli sollen Vertreter der Unternehmen, die sich aus deutscher Seite daran beteiligen wollen, konsultierende Gespräche mit EU-Abgeordneten und Vertreter der nordafrikanischen Staaten führen. Die geplanten Kraftwerke sind solarthermische Großanlagen, die einen innovativen Mechanismus benutzen, um die Sonnenenergie in Elektrizität zu umwandeln. Laut einem Sprecher der Münchener Rück sollen diese Anlagen so viel Strom nach Deutschland liefern, sodass jede siebte Kilowattstunde Strom in Deutschland aus afrikanischen Solaranlagen stammt. (v-u-f)
Juni 19th, 2009 | Kategorie: Stromtarife, Verbraucher Tarife
München, den 18. Juni (v-u-f) Als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitstätig zu sein, ist eigentlich eine heikle Sache. Auf der einen Seite genießt man eine unbegrenzte Freiheit – man kann seinen Arbeitstag völlig frei und für sich alleine gestalten, auf der anderen muss man sich auch ganz alleine um alles kümmern – Buchhaltung, Versicherungen, Steuer und Kredite. Ein weiterer Vorteil des Selbstständig-Seins, der ganz schnell zu einem Nachteil werden kann, ist die Wahlfreiheit, die man bei der Altersvorsorge genießt. Ein Selbstständiger ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Gleichzeitig ist aber Altersvorsorge eine der wichtigsten Versicherungen heutzutage.
Freiberufler und Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden, um später einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben. Dazu müssen sie das Formular V060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de ausfüllen. Beachten sollten Sie, dass nur wer mindestens 60 Monate regelmäßig Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat, einen Anspruch auf gesetzliche Hilfe im Alter hat.
Doch die gesetzliche Rente gilt längst nicht mehr als ausreichend. Neue Studien zeigen, dass im Jahr 2030 jeder Arbeitnehmer symbolisch für einen Rentner sorgen wird. Die gesetzliche Altersvorsorge wird deshalb völlig unzureichend sein und die private Rentenversicherung wird sich als ein absolutes Muss entpuppen. Eine der empfehlenswerten Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige ist natürlich die Rürup-Rente. Bei dieser bekommt der Versicherte eine staatliche Förderung, die steuerfrei ist. Zum jetzigen Zeitpunkt werden nur 58% der ausgezahlten Rürup-Rente besteuert. Dieser Prozentsatz wird aber in den nächsten Jahren angehoben und wird im Jahr 2040 100% erreichen. Und trotzdem sind Freiberufler immer noch mit der Rürup-Rente bestens beraten. Inklusive aller möglichen Abzüge und des steuerfreien Existenzminimums ließen sich sogar im Jahr 2040 mehr als 13000 Euro im Jahr steuerfrei auszahlen. (v-u-f)
Juni 18th, 2009 | Kategorie: Private Rentenversicherung, Versicherungen
München, den 17. Juni (v-u-f) In der privaten Unfallversicherung gibt es eine Reihe von Regeln, die man unbedingt beachten sollte, wenn man keine Probleme bei der Schadensregulierung haben will. Bei einem aktuellen Fall kam es zu einer schweren gerichtlichen Entscheidung. Dabei verletzte sich ein Maurer beim Tragen eines 40 Kilo schweren Sackes mit Zement. Bei einem falschen Schritt kam er ins Straucheln und zog sich dabei einen Bandscheibenschaden zu. Er verlangte einen Schadenersatz von der Unfallversicherung.
Die erste Instanz - das Oberlandesgericht Schleswig, gab ihm Recht. Den Richtern zufolge handele es sich dabei eindeutig um einen Fall für die Unfallversicherung. Diese brachte den Fall aber auch vor das Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 6/08), der die Sache ganz anders sah.
Die Richter haben auch hier anerkannt, dass es sich bei dem Sturz um einen Unfall handele, doch haben sie sich auch gefragt, ob er auch die Ursache für den Bandscheibenschaden gewesen sei. Das Oberlandesgericht Schleswig muss sich nun mit dem Fall noch einmal beschäftigen. Es soll eben feststellen, in wie fern der Absturz der Grund für die Verletzung ist. (v-u-f)
Juni 17th, 2009 | Kategorie: Unfallversicherung, Versicherungen