München, den 31. Juli (v-u-f) Von wegen Finanzkrise – die Bundesbürger scheinen kauflustiger als nie zuvor zu sein. Doch sind sie auch kreditlustiger, wie die aktuellen Statistiken eindeutig zeigen. Vor kurzem bestätigte diese Tendenz auch der Schufa-Vorstandschef Rainer Neumann. Neumann sagte: „Es gibt derzeit keine Kreditklemme bei Verbrauchern. Verbraucher sind konsumfreudiger als letztes Jahr und nehmen für Neuanschaffungen gefahrlos Kredite auf.“ Dabei werden die Kunden kräftig von den Kreditinstituten unterstützt – mit niedrigen Zinsen und günstigen Konditionen.
Die Schufa verfügt derzeitig über Kreditinformationen von insgesamt 65 Mio. Menschen, wobei im ersten Halbjahr 2009 die Banken 9,5 Mio. Anfragen an die Schufa gestellt haben. Im Vergleich zum Vorjahresergebnis sind das 1,8 Mio. Anfragen mehr. Dabei sieht Neumann vor allem die Abwrackprämie als einen Grund für den erheblichen Anstieg.
Finanzexperten weisen aber auch auf die Gefahren hin, die diese Kreditlust mit sich bringt. Ratenkredit-Geschäfte erleben gerade einen Boom. Die sind überall auf den deutschen Einkaufsstraßen zu sehen und versprechen günstige Kredite ohne Bonitätsprüfung oder sonstige Garantien. Doch aufgepasst: Solche Kredite können in zweierlei Hinsicht gefährlich sein. Zum einen können sich hinter den lukrativen Angeboten gefährliche Zusatzklauseln verstecken, zum anderen, wenn man viele Ratenkredite beantragt, kann man leicht den Überblick über den Zustand der eigenen Finanzen verlieren. (v-u-f)
Juli 31st, 2009 | Kategorie: Finanzen, Ratenkredit
München, den 30. Juli (v-u-f) Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt macht klar, dass private Krankenversicherungen, die neue Tarifserien auf den Markt bringen, die Versicherten, die in den neuen Tarif wechseln, nicht schlechter als im ursprünglichen Tarif stellen dürfen. Gleichzeitig sind aber die Versicherungsunternehmen nicht dazu verpflichtet, die neuen Tarife so attraktiv wie möglich für die Altkunden zu gestalten. Das Urteil gab einer Krankenversicherung Recht, die von Wechslern einen pauschalen „Tarifzuschlag“ auf die Grundprämie verlangte.
Im konkreten Fall hat die Assekuranz im März 2007 eine neue Tarifserie mit der Bezeichnung Aktimed eingeführt. Das Neue bei diesen Produkten war die Gesundheitsprüfung, die vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags erfolgt. Die Versicherung wollte einfach verhindern, dass unterschiedliche Gesundheitsrisiken gleichgestellt und auf die gleiche Art und Weise tariflich behandelt werden. Dabei verlangte der Versicherer beim Wechsel von einem alten in einen neuen Tarif einen Pauschalzuschlag von 20% auf die Grundprämie der Aktimed-Tarife und das unabhängig davon, ob der neue Tarif mehr Leistungen als der alte bringen sollte.
Die Richter haben sich entschieden, dass der Tarifzuschlag gesetzeskonform ist. Ihnen zufolge hindere der Tarifstrukturzuschlag die Versicherungsnehmer in den Herkunftstarifen nicht daran, in die neue Tarifwelt zu wechseln, heißt es in dem Urteil. (v-u-f)
Juli 30th, 2009 | Kategorie: Krankenversicherung, Versicherungen
München, den 29. Juli (v-u-f) Sie sind klein und niedlich, sie sind treu und machen gute Laune. Natürlich handelt es sich um die lieben Haustiere. Doch manchmal ist es ihnen auch langweilig und dann spielen sie gerne mit den Möbeln, mit Gardinen oder Bücher und richten Schaden im Wert von einigen Tausend Euro ein. Wer kommt dann zu Hilfe? Weder die private Haftpflichtversicherung noch die Tierhalterhaftpflichtversicherung werden Schaden abdecken, der von einem Haustier zugefügt wurde. Das kommt aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 139 C 580/07) hervor.
Im konkreten Fall verlangte eine Mieterin Schadensersatz von ihrer Versicherung. Ihr Hund hat an Tapeten und Türzargen einen Schaden im Wert von 600 Euro zugefügt. Dabei wollte sie ihr Recht mit Photos bekräftigen, auf denen aber deutlich zu erkennen war, dass es sich dabei um ein wiederholtes Verhalten des Hauslieblings handelte. Die Richter wiesen die Klage ab.
Der Grund für das Urteil liegt vor allem darin, dass die Haftpflichtversicherung nur bei plötzlichen Ereignissen einspringt. So ein Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Hauskatze bei Fremden einen teuren Gegenstand umrennt. Abnutzungsschäden durch Haustiere zählen aber nicht zu dem Leistungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung.
Eine Tierhalter Haftpflichtversicherung oder einfach eine private Haftpflichtversicherung mit erweitertem Leistungsspektrum ist aber für Tierhalter besonders empfehlenswert. Wenn sich zum Beispiel ein Hund losreißt und einen Verkehrsunfall einrichtet, können dabei Schäden im Wert von Millionen entstehen, die wiederum nur von den entsprechenden Policen abgedeckt werden. Sinnvoll ist deshalb solche Risiken abzusichern. (v-u-f)
Juli 29th, 2009 | Kategorie: Haftpflicht, Versicherungen
München, den 28. Juli (v-u-f) Als Unfall gilt bekanntlich jedes unvorhersehbares Ereignis, das von außen auf den Körper eintritt. Wenn es sich aber um eine Unfallversicherung handelt, dann kann Unfall auf viele verschiedene Weise definiert werden und trotzdem kann die Definition gültig sein. Wenige Unfallversicherte wissen zum Beispiel, dass eine private Unfallpolice die Folgen der sog. Taucherkrankheit abdeckt. Auch andere Risiken, die mit risikoreichen Sportarten verbunden sind, werden von der privaten Police abgedeckt. Einzige Voraussetzung dafür, dass die Police in einem solchen Fall einspringt, ist, dass der Versicherte die Risiken durch diese Sportart benennt. Sollte das nicht geschehen, kann der Versicherte die Auszahlung der Versicherungssumme verweigern.
Die Taucherkrankheit macht eine neue Definition von Unfall in der privaten Unfallversicherung absolut notwendig. Bei der viel gefürchteten Taucherkrankheit handelt es sich nicht um ein unvorhersehbares Ereignis, sondern um eine Reaktion des Körpers auf den sich erhöhenden Druck bei größeren Meerestiefen. Viele Taucher wissen, dass die Taucherkrankheit in den schlimmsten Fällen zu dauerhaften Lähmungen und sogar zum Tod führen kann. Das Versichern des gefährlichen Hobbys ist aus diesem Grund besonders wichtig.
Doch aufgepasst: Beim Abschluss des Versicherungsvertrages muss man unbedingt alle gefährlichen Hobbys benennen. Geschieht das nicht, kann sich die Versicherung ihre Leistungsfreiheit zunutze machen und jegliche Zahlungen verweigern. (v-u-f)
Juli 28th, 2009 | Kategorie: Unfallversicherung, Versicherungen
München, den 27. Juli (v-u-f) Bekanntlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Autofahrer in Deutschland verpflichtend. Doch viele Bundesbürger und vor allem viele Fahrzeughalter kennen sich mit den Regeln und Vertragsbedingungen ihrer Police nicht aus. Die Situation wird umso schwieriger, wenn man bedenkt, dass immer wieder neue Gerichtsurteile kommen, die den Leistungsumfang neu regulieren und die Leistungspflicht der Versicherer revidieren. So kommt zum Beispiel eine neue Regel in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az. 13 S 181/08).
Diesem zufolge müssen Autofahrer beim Parken in engeren Parklücken besonders vorsichtig sein. Sie müssen bedenken, dass sich Türen anderer Fahrzeuge öffnen und dabei das Fahrzeug beschädigen können. Wenn die Autofahrer diese Regel missachten, tragen sie eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Im konkreten Fall parkte eine Frau ihren Wagen in einer sehr engen Parkbucht. Dabei guckte sie nach hinten nicht und öffnete einfach ihre Autotür. Gegen diese prallte ein anderer Fahrer mit seinem Auto. Die Frau verlangte sofort Schadenersatz von ihrer Kfz-Versicherung, der aber abgelehnt wurde.
Zu Recht, meinen die Richter. Das Öffnen einer Fahrzeugtür stelle eine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Der Fahrer sollte langsamer fahren und die Distanz zu anderen Verkehrsteilnehmern besser abschätzen können. (v-u-f)
Juli 27th, 2009 | Kategorie: Autoversicherung, Versicherungen
München, den 24. Juli (v-u-f) Urlaub ist natürlich etwas sehr Schönes – man träumt das ganze Jahr davon und wenn er endlich kommt, möchte man natürlich, dass alles perfekt und entspannt funktioniert. Es gibt kaum was Schöneres, wenn man in den Urlaub mit dem eigenen Auto fährt – das gewährt eine tolle Freiheit. Doch was ist wenn ein Autounfall im Ausland passiert? Versicherungsexperten sind der Meinung, dass insbesondere bei einem Blechschaden der schöne Urlaub schnell zu einer traumatischen Katastrophe werden kann.
Die Probleme resultieren oft daraus, dass im Ausland meistens völlig unterschiedliches Versicherungsrecht herrscht. So ist zum Beispiel in Deutschland jeder Fahrer dazu verpflichtet, bei einem selbstverschuldeten Unfall dem Unfallgegner den Regulierungsbeauftragter zu nennen. An diesen soll sich das Unfallopfer wenden, um seinen Schaden weiter zu regulieren. Doch in vielen europäischen Ländern gilt diese Regel nicht und viele Fahrer können den Regulierungsbeauftragten nicht sofort nennen, wie die Versicherungsexperten klar machen.
In solchen Situationen kann man eigentlich nicht viel machen. Eine Möglichkeit ist, sich an den Zentralnotruf der Autoversicherer zu wenden. Wenn der Sachverhalt des Unfalls nicht mit Genauigkeit festgestellt werden kann, so endet der Kasus unbedingt in einem Gerichtssaal. Für solche Situationen ist eine Rechtsschutzversicherung besonders empfehlenswert. Einen eigenständigen Rechtsschutz ist aus dem Grund empfehlenswert, weil Gerichts- und Anwaltskosten nicht von allen Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland abgedeckt werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht sichert man sich einen entspannten Urlaub. (v-u-f)
Juli 24th, 2009 | Kategorie: Rechtsschutzversicherung, Versicherungen
München, den 23. Juli (v-u-f) Einkaufen und Urlaub gehören irgendwie immer zusammen. Ob Souvenirs für die Verwandten, Lokalspezialitäten für die Arbeitskollegen oder einfach eine Flasche Wein als Erinnerung an die schönen Tagen im Ausland – Geld wird in den sommerlichen Monaten gern ausgegeben. Nicht allzu selten kann man aber in einem Laden einen Schaden zufügen. Plötzlich liegen die teuren Souvenirs, die alkoholischen Getränke oder die wertvollen Marmorstatuen zersplittert auf dem Boden. Was macht man dann? In solchen Situationen gerät man gerne und leicht in Panik.
Viele Kreditkartenbesitzer wissen gar nicht, dass sie auch über ihre Kreditkarte über einen Versicherungsschutz verfügen, der gerade in solchen Situationen eingreifen kann. Viele Finanzprodukte bieten auch ein viel breiteres Spektrum an Versicherungsleistungen als man sich eigentlich vorstellen kann. So zum Beispiel gewährt manches Plastikgeld die sogenannte Einkaufswarenschutzversicherung. Die springt dann ein, wenn die eingekaufte Ware auf dem Weg nach Hause beschädigt wird. Einzige Voraussetzung für die Versicherungsleistung hierfür ist, dass man die Gegenstände mit der Kreditkarte bezahlt hat.
Das Leistungsspektrum ist eigentlich sehr breit. Gold- und Platinkarten enthalten oft unter anderem einen Unfall-, Auslandskranken-, Mietwagenhaftpflicht- und Mietwagenrechtsschutz sowie Reiserücktrittsversicherung. Wichtig ist, dass sich die Kreditkarteninhaber ausführlich über die Leistungen ihres Plastikgeldes informieren. Häufig ist der Versicherungsschutz an bestimmten Voraussetzungen gekoppelt, die unbedingt erfüllt werden müssen, damit die Police einspringt. (v-u-f)
Juli 23rd, 2009 | Kategorie: Finanzen, Kreditkarten
München, den 22. Juli (v-u-f) Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Policen, die jeder haben sollte. Die Leistungen der Police umfassen eine BU-Rente, die bei einer andauernden Erwerbsunfähigkeit gewährt wird. Doch die Versicherten sollten ihre Verträge regelmäßig und akkurat überprüfen und die Vertragsbedingungen sehr gut kennen, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.
Eine Neuregelung bei der BU-Versicherung kommt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG Koblenz) hervor. Die Richter haben entschieden, dass die BU-Versicherung nicht zahlen muss, wenn ein Beamter wegen „charakterlicher Freihaltung“ entlassen wird. Entscheidend dabei ist ausschließlich der Inhalt des Entlassungsbescheides, wie die Richter klar machen. Unter diesen Umständen spielt es keine Rolle, ob der Beamte dann behauptet, dass die ihm vorgeworfenen Charaktermängel durch eine psychische Erkrankung verursacht wurden. (Aktenzeichen 10 U 736/08)
Im konkreten Fall wies das Gericht die Ansprüche eines Beamten gegen seine private BU-Versicherung ab. Für die Richter spielen die Einsichten des Klägers, dass die charakterlichen Mängel, wegen denen er entlassen wurde, krankheitsbedingt seien, keine Rolle und sind kein Grund dafür, die BU-Versicherung zur Kasse zu bitten. Für eine Krankheit sei der Kläger jeden Nachweis schuldig geblieben. Seine persönliche Einschätzung sei dabei nicht ausschlaggebend. (v-u-f)
Juli 22nd, 2009 | Kategorie: Berufsunfähigkeit, Versicherungen
München, den 21. Juli (v-u-f) Die Gesundheitskarte, die gerade als Panazee für alle Probleme des Gesundheitssystems promotet wird, entpuppt sich als ein äußerst umstrittenes Projekt. Vor kurzem kündigte auch die private Krankenversicherung an, dass sie aus dem Konzept aussteigen will. Der Grund: Die Kosten sind unüberschaubar und sollten die geplanten Milliarden um einige Hundert Prozent übersteigen, wie vor kurzem der Verband der Privaten Krankenversicherung klar machte.
Die ursprünglichen Kalkulationen gingen von 1,4 Milliarden Euro Ausgaben für die elektronische Gesundheitskarte aus. Doch erweist sich diese Summe als absolut unrealistisch. Inzwischen gehen private sowie gesetzliche Versicherer von einem Betrag von 5 Milliarden Euro aus, wobei dieser leicht auf rund 14 Milliarden Euro steigen kann. Das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ soll ausschließlich von den Beiträgen der Versicherten finanziert werden. Die Experten sind der Meinung, dass die Karte erst in acht bis zehn Jahren zu 100% funktionsfähig sein würde, wie vor kurzem das ARD-Magazin „Monitor“ berichtete.
Der Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherer Volker Leienbach betonte zwar die deutlichen Vorteile einer elektronischen Gesundheitskarte für Patienten und Ärzte gleichwohl, die Mitglieder seines Verbandes würden aber wegen ungeklärten Finanzierungsfragen aussteigen. Ein besonders heikler Punkt für Leienbach sei die Tatsache, dass Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Kliniken bislang nicht verpflichtet seien, die Karte auch von Privatpatienten anzunehmen. „Damit hängt der Erfolg der Karte einzig vom guten Willen der Leistungsbringer ab“, so Leienbach. Die Kosten könnten unter diesen Umständen nicht begründet werden, meint der Versicherungsexperte. (v-u-f)
Juli 21st, 2009 | Kategorie: Krankenversicherung, Versicherungen
München, den 20. Juli (v-u-f) Ein Mann in der heutigen Welt zu sein, ist eben nicht leicht. Zwischen Frauenemanzipation und Finanzkrise entpuppt sich die Rolle des Vaters und Geschäftsmannes, des Fahrers und Wissenschaftlers als nicht gerade die lukrativste auf der Bühne der heutigen Gesellschaft. Finanzexperten weisen aktuell auch auf eine weitere Tendenz hin, die die männliche Rolle noch unattraktiver macht – die Rentenaussichten.
Männer müssen sich auf geringere Rentenzahlung einstellen, heißt es aktuell in mehreren Zeitungsberichten. Dabei kann die Lücke so groß werden, dass sogar die private Vorsorge nicht im Stande wäre, diese zu schließen. Das geht aus den am Montag veröffentlichten Daten der Deutschen Rentenversicherung.
In dem Berichten der staatlichen Altersvorsorge wird ganz genau demonstriert, wie groß die Lücke in der Rentenhöhe für die heutigen Arbeitnehmer sein wird. So bekommen Männer der Jahrgänge 1942 bis 1846 durchschnittlich rund 1700 Euro monatliche Rente. Das scheint nicht gerade wenig zu sein, doch diese Summe schließt auch schon die private Vorsorge mit ein. Für die Jahrgänge 1957 bis 1961 gibt es 1596 Euro im Monat, wenn sie das Alter 65 erreichen. Der Statistikexperte Uwe Rehfeld berechnet, dass das ein Minus von sechs Prozent bedeutet. Für die Arbeitnehmer, die heute 35 Jahre alt sind, wird dementsprechend die Lücke im Rentenalter enorm. Dabei wird auch die private Vorsorge nicht gerade helfen, wie es sich leicht berechnen lässt. Eine einzige Ausweg-Möglichkeit sehen Experten in der Riester-Rente, die neben den eigenen Ersparnissen auch staatliche Zulagen vorsieht. Die Kunden der staatlich geförderten Privatvorsorge sind inzwischen über 12,5 Millionen. Die Anzahl der Leute, die sich diese Möglichkeit zunutze machen wollen, hat sich in den letzten vier Jahren verdoppelt, machen die Experten der deutschen Rentenversicherung klar. (v-u-f)
Juli 20th, 2009 | Kategorie: Altervorsorge, Finanzen, Private Rentenversicherung