München, den 31. August (v-u-f) Bei einem Unfall müssen Autofahrer immer am ursprünglichen Unfallort bleiben. Andernfalls darf sich der Autoversicherer weigern, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Diese wichtige Regel gilt auch dann, wenn der Schuldige für den Unfall seine Papiere, Kontaktdaten am Unfallort hinterlässt und es ausreichend Zeugen gibt. Laut einem aktuellen Gerichtsurteil kommt es [...]

