News News zu Versicherungen und Finanzen
 

Immer am Unfallort bleiben

München, den 31. August (v-u-f) Bei einem Unfall müssen Autofahrer immer am ursprünglichen Unfallort bleiben. Andernfalls darf sich der Autoversicherer weigern, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Diese wichtige Regel gilt auch dann, wenn der Schuldige für den Unfall seine Papiere, Kontaktdaten am Unfallort hinterlässt und es ausreichend Zeugen gibt. Laut einem aktuellen Gerichtsurteil kommt es ausschließlich auf die Anwesenheit des Autofahrers an.
Auf diese wichtige Besonderheit in der Autoversicherung weisen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Dabei berufen sie sich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az.: 5U 424/08). Diesem zufolge sei es eine Pflicht des Autofahrers, alles zu tun, um den Tatbestand aufzuklären und den Schaden gering zu halten.
Im konkreten Fall fuhr ein Mann in der Nacht in eine Gartenmauer. Der entstandene Sachschaden belief sich auf 800 Euro, wobei der verantwortliche Autofahrer den Unfallort verließ, da er angeblich unter Schock gestanden hat, wie er später der Polizei erklärte. Seine Papiere hinterließ er allerdings und sprach mit einem Zeugen, der das Geschehen verfolgt hat. Die Versicherung war aber der Meinung, dass der Fahrer seine Pflicht zur Aufklärung des Tatbestandes verletzt hat, in dem er nicht auf die Polizei gewartet hat. Zumindest wegen der pflichtigen Alkoholprobe sollte der Versicherte den Unfallort nicht verlassen, argumentierte die Autoversicherung. (v-u-f)

 
 

Die Kreditkarten schützen den Mietwagen

München, den 28. August (v-u-f) Kreditkarten haben sich seit Jahren als ein zuverlässiges Zahlungsmittel weltweit etabliert. Und obwohl immer mehr Menschen die Vorteile des Plastikgeldes genießen, wissen sie kaum mehr über die ganzen Funktionen und Extras ihrer Kreditkarten. Wissen Sie zum Beispiel, dass ihre Karten einen Basis-Versicherungsschutz weltweit anbieten? Und bei den teuren Produkten ist das Prädikat „Basis-„ dann gar nicht mehr notwendig.
Wenn Sie im Urlaub mit ihrer Visa Gold oder Master Gold unterwegs sind, besitzen Sie höchstwahrscheinlich einen effektiven Versicherungsschutz für Ihren Mietwagen. Doch aufgepasst: Mietwagenunternehmen und Kreditkartenanbieter zugleich machen darauf aufmerksam, dass man sich gut darüber informieren soll, was genau von der Kreditkartenversicherung abgedeckt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen gründlich gelesen werden, da diese dann wiederum von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind.
So bieten manche Anbieter nur dann Schutz an, wenn der Mietwagen mit der Kreditkarte gezahlt wurde. Bei anderen werden nur bestimmte Fahrzeugtypen versichert und oft werden Cabrios, Luxus- oder Geländemietwagen vom Schutz ausgeschlossen. Eine große Frage ist, wie es mit Reifen- oder Glasschaden aussieht? Experten empfehlen deshalb, die AGB gründlich zu lesen oder einfach beim Kreditkartenanbieter zu fragen. (v-u-f)

 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf die richtige Kombination kommt es an

München, den 27. August (V-U-f) Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist inzwischen ein Muss. Zugleich verändern die zwei Parameter, die diese Police unverzichtbar machen: Auf der einen Seite wird die Anzahl der Leute, die frühzeitig aus dem Beruf wegen einer Krankheit aussteigen, immer größer, auf der anderen minimalisiert sich ständig die staatliche Hilfe gerade für diese Personengruppen. Inzwischen können die Bundesbürger zwischen den Produkten von unzähligen Anbietern wählen. Doch aufgepasst: Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird oft in Kombination mit anderen Versicherungsprodukten angeboten, vor allem mit einer Lebensversicherung, die den Abschluss der Police nicht immer empfehlenswert machen.
Besonders populär ist die Kombination zwischen Berufsunfähigkeit und Lebenspolicen mit Ansparfunktion. Versicherungsexperten weisen allerdings darauf hin, dass das nicht unbedingt profitabel ist. Der Grund dafür liegt darin, dass, wenn der Versicherte die Beiträge für die Kapitallebensversicherung nicht mehr aufbringen kann oder will, er auch gleichzeitig auch den Berufsunfähigkeitsschutz verliert. Dann muss er eine separate Police zu ungünstigeren Konditionen abschließen, da sich seinen Gesundheitszustand und entsprechend Alter geändert haben.
Anders sieht es mit der Kombination zwischen Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung. Diese Form der Lebensversicherung ist an keine Sparfunktion gekoppelt und ist auch deutlich günstiger. Der gemeinsame Beitrag für beide Versicherungen wird sich auf das Familienbudget kaum auswirken und die Statistik zeigt, dass nur wenige Versicherte aus solchen Verträgen aussteigen. (v-u-f)

 
 

Bei Unfall mit dem Kind

München, den 26. August (v-u-f) Die Anzahl der Kinder, denen auf dem Schulweg einen Unfall passiert, ist erschreckend. Die Statistik zeigt, dass alleine in Hamburg und Schleswig-Holstein im Jahr 2008 7155 Schüler auf dem Schulweg verunglückt sind. Das Plus im Vergleich zum Vorjahr beträgt gleich 11 Prozent oder genau 800 Fälle. Die Daten stammen aus einer vor kurzem von der Techniker Krankenkasse veröffentlichten Statistik, die auf einer Untersuchung der gesetzlichen Unfallversicherung beruht. In ganzen drei Fällen endete der Unfall mit einem Tod.
Als Ursache Nummer eins gilt der Verkehr. Die Verkehrsunfälle bilden gleich die Hälfte aller Vorkommnisse. Laut der Techniker Krankenkasse können Eltern hier auf jeden Fall eingreifen. Sie sollten den Schulweg mehrmals üben, da die Kleinen, die Geschwindigkeiten und Distanzen schwer einschätzen können. Die Statistik zeigt eindeutig, dass vor allem Kinder zwischen sechs und neun Jahre am häufigsten in Verkehrsunfälle eingewickelt sind. Ältere Schüler verunglücken meistens mit dem Fahrrad.
Eine private Unfallversicherung wäre Versicherungsexperten zufolge eine überlegenswerte Alternative. Die greift bei jedem Unfall an und deckt sämtliche Krankenkosten ab. Angesichts der Anzahl der ereigneten Unfälle ist eine private Unfallversicherung für Kinder eine durchaus sinnvolle Entscheidung. (v-u-f)

 
 

Bei vielen Versicherungen sind die Kinder mitversichert

München, den 25. August (v-u-f) Wenige Versicherte wissen, dass Sie mit einer Reihe ihrer Policen auch ihre Kinder schützen können. Versicherungsexperten weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz durch die Eltern bei weitem nicht mit dem Eintritt des 18. Lebensjahr erlischt. Auszubildende und Studenten, Männer, die sich im Wehr- oder Ersatzdienst befinden, oder einfach unverheiratete und volljährige Personen, die immer noch unter einem Dach mit ihren Eltern wohnen, profitieren von einem umfassenden Schutz unter anderem in der Rechtsschutzversicherung, Haftpflicht- und Hausratversicherungen.
Damit der Versicherungsschutz wirksam wird, sollten allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen die Kinder kein eigenes Einkommen verdienen. Ausnahme hierzu ist der Lehrling-Gehalt oder die Förderung durch Bafög. Sollte das erfüllt sein, ist die Wohnung, in der zum Beispiel ein Student wohnt, über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert. Bei einem Schaden gewährt allerdings die Assekuranz nicht die volle Versicherungssumme, sondern nur maximal 20% davon oder 20.000 Euro. Das sollte aber für eine Studentenwohnung ausreichend sein, wie die Experten abschätzen.
Die Rechtsschutzversicherung springt sogar bei Auslandsaufenthalten ein. Allerdings sollten hier die Studenten, die einen Auslandssemester planen, den Versicherer vorher kontaktieren, um die Einzelheiten in Detail zu besprechen. (v-u-f)

 
 

Weniger Typklassen-Umstufungen in der Autoversicherung

München, den 24. August (v-u-f) Bekanntlich sind die Typklassen einer der wichtigsten Faktoren bei der Festlegung der Versicherungsbeiträge in der Autoversicherung. Diese werden jedes Jahr von der Bundesregierung neu geregelt und einem bestimmten Tarif zugeordnet. Besondere Rolle spielt dabei die Statistik der Unfälle und Versicherungsfälle mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
Fahrzeughalter können in diesem Jahr allerdings aufatmen – es gibt deutlich weniger Änderungen als in den Jahren zuvor, wie vor kurzem der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) mitteilte. Für lediglich zwei Prozent der Fahrzeugtypen ändert sich die Typklasse um zwei Stufen. 72,8 Prozent der Autofahrer bleiben in der bisherigen Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung und für 25,5 Prozent der in Deutschland zugelassenen Automodelle korrigiert sich die Typklasse um eine Stufe. Der GdV weist darauf hin, dass es in der Kfz-Haftpflichtversicherung insgesamt 16 Typklassen gibt.
Mehr Umstufungen gibt es allerdings bei den Kaskoversicherungen. Insgesamt 37 Prozent der Versicherten sollten mit neuen Tarifen rechnen, wobei die Mehrheit davon oder 68,5 Prozent mit einer günstigeren Vollkaskoversicherung rechnen können. Hier sind die Automodelle in insgesamt 25 Typklassen eingestuft. In der Teilkaskoversicherung arbeitet man mit 24 Typklassen, wobei 38,8 Prozent davon revidiert werden und 76,5 Prozent davon kommen in eine günstigere Typklasse. (v-u-f)

 
 

Ratenkredite immer noch an der Spitze

München, den 21. August (v-u-f) Ratenkredite erfreuen sich gerade einer enormen Popularität. Finanzexperten sehen darin zweideutige Signale – diese Popularität liegt entweder an der Finanzkrise und der Geldnot, die die deutschen Bürger plagen, oder eben an der Konsumfreudigkeit, die grade hierzulande herrscht. Während die erste Alternative ein Zeichen für die schwere Lage des Finanzsystems ist, kann die zweite als eine sehr optimistische Sicht für den baldigen Ausweg aus der schweren Situation gesehen werden. Welche Alternative ist aber die richtige? Die Kreditauskunftei Schufa ist der Meinung, dass es sich eher um die optimistischere Variante handelt, wie vor kurzem Rainer Neumann, der Vorstandsvorsitzende der Schufa der Financial Times Deutschland, sagte.
„Es gibt derzeit keine Kreditklemme bei Verbrauchern“, bestätigte Neumann. Im ersten Halbjahr haben die Banken 20 Prozent mehr Darlehen, darunter auch vor allem Ratenkredite, an Verbraucher vergeben, als im Vorjahr, zeigt die Statistik. Dafür gibt es allerdings unterschiedliche Gründe. Auf der einen Seite wollen immer mehr Bürger von der Abwrackprämie profitieren. Mit einem Ratenkredit finanzieren sie ihren Neuwagen. Auf der anderen Seite profitieren die Kunden von lukrativen Finanzierungsangeboten auch in anderen Bereichen, unter anderem im Elektronikhandel. Das führt Neumann zu dem Beschluss: „Die Menschen haben die Ratenkredite nicht aufgenommen, weil Geldnot besteht, sondern weil sie mehr konsumieren als im Vorjahr“. Lediglich bei 2,5% der Darlehen werden die Raten nicht mehr gezahlt und dieser Wert hat sich in den letzten Jahren gar nicht geändert, bestätigt eindeutig die Statistik. (v-u-f)

 
 

Geschlechterkampf in der Autoversicherung

München, den 20. August (v-u-f) Sind Frauen oder Männer die besseren Autofahrer? Das ist eine Frage, die längst nicht mehr diskutiert wird. Das weibliche Geschlecht gilt als eine ernsthafte Gefahr für den Verkehr, als katastrophale Erscheinung auf Parkplätzen und desorientierte Wesen auf der Autobahn. Das alles wird sich aber nur als oberflächliche Vorurteile entpuppen, denn eine neue Statistik zeigt, dass Frauen viel sicherer fahren als Männer.
Wenn bisher Frauen immer mehr für die Autoversicherung zahlen mussten, können sie seit kurzem von deutlich niedrigeren Preisen als Männer in der Kfz-Haftpflichtversicherung profitieren. Der Unterschied in den Tarifen für Frauen und Männer kann laut verschiedenen Vergleichsportalen 20% übersteigen und das betrifft nicht nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch die Kaskopolicen. Aus diesem Grund empfehlen Versicherungsexperten, die Familienautos über die Frau zu versichern. Da sie laut Statistik viel seltener in Unfällen verwickelt sind, profitieren sie von günstigeren Angeboten in der Autoversicherung.
Und zum Schluss noch eine wichtige Information: Die großen Autoversicherer machen ihre Kunden darauf aufmerksam, dass sie sich seit kurzem auch den neuen Kündigungstag in der Kfz-Haftpflichtversicherung zunutze machen können. Bisher galt der 30. November als Stichtag für die Kündigung der bestehenden Police. Doch jetzt können die Versicherten ihre Verträge auch zum Jahrestag des Termins kündigen, an dem sie den Vertrag abgeschlossen haben, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des ADAC. Das soll den Autofahrern in Deutschland mehr Freiheit gewähren. (v-u-f)

 
 

Die Zusatzbeiträge sind da!

München, den 19. August (v-u-f) Vor etwa einem Monat gab es von den Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium ganz fröhliche Töne: Die gesetzlichen Krankenversicherer hätten genug Finanzreserven, um zusätzliche Beiträge von ihren Kunden nicht verlangen zu müssen. Das galt damals als eine wichtige Entwarnung in den schwierigen Zeiten der großen Finanzkrise. Kurze Zeit danach erweisen sich diese Aussagen als eine falsche Information: Einige gesetzliche Krankenkassen erheben jetzt schon Zusatzbeiträge.
Als erste Krankenkasse, die Zusatzzahlungen von ihren Mitgliedern verlangt, meldeten sich die Gemeinsamen Betriebskrankenkassen Köln (GBK), wie ein aktueller Bericht in der Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert. Rückwirkend zum 1. Juli müssen die rund 30.000 Mitglieder der Versicherung 8 Euro Zusatzbeitrag überweisen. Der Grund für diese außerordentlichen Maßnahmen sei die nicht ausreichende Finanzierung des Versicherers durch den Gesundheitsfonds, bestätigte der GBK-Vorstand Helmut Wasserfuhr vor der FAZ.
Die finanzielle Not bei der GBK sollte man allerdings als einen Einzelfall betrachten, meinen die Versicherungsexperten. Die Krankenkasse berichtete in den letzten Jahren von außerordentlich hohen Ausgaben für zwei Patienten mit seltenen Bluterkrankungen, die Medikamente im Wert von rund 14 Millionen Euro benötigten, wie Wasserfuhr klar machte. Aus diesem Grund sieht auch das Gesundheitsministerium die Nachricht gelassen. (v-u-f)

 
 

Überspannungsschäden richtig versichern

München, den 14. August (v-u-f). Überspannungsschäden werden in Deutschland zu einem immer ernsthafteren Problem. Versicherungsexperten teilen mit, dass in dem letzten Jahr rund 400.000 Überspannungsschäden entstanden sind. Wenn ein Blitz irgendwo in der Nähe des Hauses trifft, kann er leicht den teuren Computer oder den Fernseher zerstören. Und Blitzschläge werden in Deutschland dank des unbeständigen Wetters immer häufiger. Aus diesem Grund wird die private Hausratversicherung zu einer besonders wichtigen Police, die neben der Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Verträgen gehört, die einfach jeder haben muss.
Die Hausratversicherung deckt bekanntlich Schäden am Hausrat ab, die durch Feuer, Leistungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub oder Sturm entstehen. Gerade diese Gebiete gewinnen für die deutschen Bürger immer mehr an Bedeutung. Das bestätigte vor kurzem auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). Laut dem GdV besitzen 82% der Ostdeutschen und 76% der Westdeutschen eine solche Police.
Doch aufgepasst! Die Hausratversicherung gehört auch gleichzeitig zu den kompliziertesten Produkten auf dem Versicherungsmarkt. Das liegt daran, dass sie nicht alle Schäden automatisch abdeckt. So sind zum Beispiel Überspannungsschäden nicht automatisch in jedem Hausratversicherungsvertrag enthalten, sondern müssen mit einer Sonderklausel vereinbart werden. Das gilt auch für den inzwischen sehr populären Fahrradschutz. Solche Erweiterung des Grundpakets an Leistungen muss aber nicht unbedingt viel kosten, wie die Versicherungsexperten klar machen. Durch einen unabhängigen und umfassenden Vergleich aller Anbieter von Hausratversicherung kann man schnell ein sehr lukratives Angebot finden. (v-u-f)