News News zu Versicherungen und Finanzen
 

Wenn der Versicherungsmakler schuld ist…

München, den 30. September (v-u-f) Wer eine unproblematische Schadensabwicklung in der privaten Unfallversicherung will, sollte die Vertragsbedingungen gut kennen und die verschiedenen Meldefristen immer einhalten. Jeder Schaden muss innerhalb einer bestimmten Frist bei dem Versicherungsunternehmen angemeldet werden, um weitere Komplikationen zu vermeiden. Doch aufgepasst: Wenn die Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme wegen Versäumnis der Meldefrist verweigert, kann das auch an dem zuständigen Versicherungsmakler liegen.
Wenn das Schadensopfer den Unfall bei seinem Versicherungsmakler anmeldet und dieser die Schadensanzeige weiter an die Assekuranz weiterleitet, ohne den Versicherten auf weitere Auskunftspflicht hinzuweisen, liegt das Verschulden für die verweigerte Auszahlung nicht alleine bei der versicherten Person. In solchen Fällen hat der Versicherte auf jeden Fall Recht auf die Auszahlung einer Invaliditätsrente, allerdings solange er beweisen kann, dass der Makler für die Versäumnis der Fristen verantwortlich ist.
Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Im konkreten Fall klagte der Versicherte seinen Makler an, weil er auf bestimmte Meldefristen nicht ausreichend hingewiesen hat. Die Richter sind der Meinung, dass der Makler die Hälfte der Kosten tragen muss. Die andere Hälfte soll der Versicherte übernehmen, da er sich in einem Schadensfall nicht alleine auf seinen Makler verlassen sollte. (v-u-f)

 
 

Stromanbieter unter der Lupe

München, den 29. September (v-u-f) So viel Vielfalt wie heute konnte der Strommarkt den heimischen Kunden bis vor kurzem nicht anbieten. Die Bundesbürger dürfen nicht nur ihren Anbieter frei auswählen, sondern auch die Herkunft der Energie, die das Licht im Haus erzeugt. Ob Atomstrom, Ökostrom, Strom aus Wind- und Wasserenergie oder einfach aus Kohle – aktuelle Umfragen zeigen eindeutig, dass die Herkunft des Stroms für die deutschen Kunden eine besonders wichtige Rolle spielt. Aus diesem Grund hat sich die Stiftung Warentest aktuell mit den Ökostromanbietern befasst und hat die Vertragsbedingungen der bekanntesten Strom-Anbieter verglichen. Die Ergebnisse sind überraschend.
In dem Vergleich wurden insgesamt 30 Tarife von 16 Strom-Anbietern berücksichtigt. Ein einziges Unternehmen erzielte die Prädikatsnote „sehr gut“ und das ist Yello Strom. Seine Vertragskonditionen sind übersichtlich und transparent und der zusätzliche Kundenservice ist breit gefächert und ansprechend, so die Zusammenfassung der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Test“ (10/2009). Die zweite Position übernimmt der Tarif „HalloSpar!“ der energieGut GmbH. Der Vorteil dieses Tarifes ist die Kombination aus gutem Kunden-Service und hervorragendem Preis-Leistungsverhältnis.
Unter den Ökostrom-Anbietern konnte Greenpeace Energy wirklich überzeugen und übernahm die Führung in dieser Kategorie. Der Anbieter bietet den besten Privatkundentarif in diesem Segment an, gepaart mit guten Noten für Service und Zahlungsmodalitäten. (v-u-f)

 
 

Die Höhe der Beiträge in der Autoversicherung wird immer wichtiger

München, den 28. September (v-u-f) Viele verschiedene Faktoren spielen bei der Auswahl des persönlichen Fahrzeugs für den deutschen Kunden mit. Doch ein bestimmter Aspekt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Im Gegensatz zu den herrschenden Meinungen der Autoexperten ist die Höhe der Versicherungsbeiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein besonders wichtiger Faktor, der die Wahl des Automobils durchaus beeinflusst. Das zeigt eine vor kurzem durchgeführte Studie des Versicherungsunternehmens Ineas.
88 Prozent der Befragten sind sich sicher, dass, wenn die Autoversicherung für schadstoffarme Fahrzeuge günstiger wäre, das Kaufverhalten sich drastisch ändern wird. Das Versicherungsunternehmen hat Versicherte in vier europäischen Ländern befragt und insgesamt teilen 81 Prozent der Befragten diese Meinung. Im Gegensatz dazu sind Auszeichnungen wie Automobil des Jahres für nur 8% der Teilnehmer in der Studie ein Grund dafür, sich für ein bestimmtes Automobil zu entscheiden.
An der Studie haben Versicherte aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Spanien teilgenommen. Befragt wurden die Bürger dieser Staaten im Rahmen einer online-Studie, bei der insgesamt 8000 Menschen berücksichtigt wurden. Andrea Schmitz, Marketing Managerin des Versicherungsunternehmens fasst die Ergebnisse zusammen in einer Pressemitteilung des Versicherers zusammen: „Den Kfz-Versicherern kommt somit eine große Verantwortung zu, wenn es darum geht, wie der Automobilmarkt der Zukunft aussehen könnte“. (v-u-f)

 
 

Kündigung der Hausratversicherung

München, den 23. September (v-u-f) Die Hausratversicherung gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Policen, die jeder haben sollte. Doch für welches Produkt soll man sich genau entscheiden? Der Wettkampf auf dem Versicherungsmarkt macht die Entscheidung nicht so leicht – momentan gibt es mehrere Tarife und die Preisunterschiede zwischen den Angeboten der verschiedenen Unternehmen sind erheblich. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man als Versicherungskunde seine Rechte kennt. Eines der wichtigsten Rechte eines jeden Versicherten ist natürlich das Kündigungsrecht. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten.
Ordentliche Kündigung liegt dann, wenn der Vertrag fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung soll unbedingt schriftlich erfolgen und drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres an das Unternehmen geschickt werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist zum Beispiel nach einer Anhebung der Versicherungsbeiträge möglich. Die schriftliche Kündigung soll einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragsänderung bei dem Versicherer eingegangen sein. Dieses Recht besteht nicht, wenn die Preisänderung der Versicherung aufgrund von gestiegenen Lebenshaltungskosten erfolgt. Eine weitere Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schadensfall. Die genaue Abwicklung des Falls ist für das Kündigungsrecht unerheblich. Die schriftliche Kündigung soll dem Unternehmen spätestens einen Monat nach der Regulierung des Schadens vorliegen. (v-u-f)

 
 

Freundliche Hilfe

München, den 22. September (v-u-f) Beim Umzug kann bekanntlich einiges schief laufen. Nur eine Minute mit geringerer Konzentration kann Tausende von Euro kosten, wenn zum Beispiel eine wertvolle Antiquität kaputt geht. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig beim Umzug die richtige Versicherung zu haben. Doch aufgepasst: Viele Menschen machen ihre Umzüge mit Freunden und Bekannten anstatt mit professionellen Umzugshelfern. Wichtig zu wissen ist dabei, dass, wenn ein Freund beim Umzug einen Gegenstand kaputt macht, man keinen Schadenersatz von seiner privaten Haftpflichtversicherung erwarten darf.
Das liegt daran, dass eine Hilfe beim Umzug eine Gefälligkeit darstellt und solche von der Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden, wie Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg der online Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vor kurzem erklärte. Aus diesem Grund sei es empfehlenswert, dass man mit den Umzugshelfern, sogar wenn sie Freunde sind, einen geringen Stundenlohn vereinbart, macht die Expertin klar. Dann ginge es nicht mehr um Gefälligkeit und bei einem Schaden würde die private Haftpflichtversicherung einspringen.
Wenn man ein Umzugsunternehmen mit dem Umzug beauftragt, dann ist der Hausrat auf jeden Fall versichert. Dazu sind die Umzugsunternehmen verpflichtet. Die Mindestversicherungssumme hierzu beträgt 650 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. (v-u-f)

 
 

Wenig Änderungen bei den Regionalklassen

München, den 21. September (v-u-f) Neben der Schadenfreiheitsklasse sind die Regional- und Typklassen die wichtigsten Faktoren, die die Höhe der Beiträge in der Autoversicherung beeinflussen. Diese werden jedes Jahr aktualisiert und von dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht. Ausschlaggebend bei der Festlegung der Typ- und Regionalklassen ist die Unfallstatistik – in den Regionen Deutschlands und mit den Modellen, mit denen die wenigsten Unfälle passieren, zahlen die Versicherten die niedrigsten Versicherungsbeiträge.
Im Gegensatz zu den Jahren zuvor gibt es aktuell nur wenige Änderungen bei den Regionalklassen, wie der GdV vor kurzem mitteilte. Rund 63 Prozent der 418 Zulassungsbezirke bleiben in der gleichen Regionalklasse bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei den Teil- und Vollkaskoversicherungen bleiben sogar 76 Prozent der Regionen unverändert.
Am günstigsten werden die Autos in dem brandenburgischen Elbe-Elster-Kreis versichert, der einen Versicherungsindex von 69,1 Prozent hat. Danach kommt allerdings der Landkreis Mecklenburg-Strelitz mit 71,95 Prozent. Deutlich teurer ist die Autoversicherung für die Einwohner Kaufbeurens – Versicherungsindex 139,80 Prozent. (v-u-f)

 
 

Die Autoversicherung und Motorroler

München, den 18. September (v-u-f) Jeder Fahrer kennt die Situation: Auf dem besten Parkplatz steht ein Motorroller und versperrt den Zugang zu dem begehrten Ort. Die Lösung ist ganz einfach – man nimmt den Roller und stellt ihn woanders. Doch aufgepasst: Sollte dabei der Roller beschädigt werden, wird das sofort zu einem Fall für die Autoversicherung. Dabei führt dieser Unfall zu allen sonstigen Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel dem Verlust des Schadenfreiheitsrabattes.
Im konkreten Fall parkte ein Versicherter sein Auto in gefährlicher Nähe zu einem Roller. Um einen eventuellen Schaden am eigenen Fahrzeug zu vermeiden, versuchte der Fahrer den Roller auf die Seite zu schieben. Dabei kam es zu einem drastischen Schaden am kleineren Fahrzeug. Ein klarer Fall für die private Hausratversicherung, dachte sich der Wagenbesitzer. Doch die Hausrat-Police weigerte sich, den Schaden zu regulieren. Der Grund dafür war, dass das Beschädigen des Rollers unmittelbar in Zusammenhang mit dem Betrieb des Autos stand.
Dem Gericht zufolge sei es völlig unerheblich, ob der Roller mit dem Fahrzeug selbst oder durch den Fahrer nach Verlassen des Fahrzeugs beschädigt wird. Die Hauptsache sei, dass die Gefahr in dem beschriebenen Fall vom Fahrzeuggebrauch ausgehend ist. Aus diesem Grund kommt nur die Autoversicherung zum Tragen. (v-u-f)

 
 

Die Spuren sind wichtig für eine unproblematische Schadensabwicklung in der Hausratversicherung

München, den 17. September (v-u-f) Schäden am Hausrat werden bekanntlich durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Police springt allerdings nur in bestimmten Fällen ein, unter anderem wenn der Hausrat durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Hagel und Sturm beschädigt wird. Die Hausratversicherung stellt dabei nicht nur einen wichtigen Schutz dar, sondern gehört auch zu den kompliziertesten Produkten auf dem Versicherungsmarkt. Verschiedene Gerichtsurteile regulieren immer wieder Einzelheiten zu der genauen Schadensabwicklung in der Hausratversicherung.
So macht zum Beispiel ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf (AZ: 9 0 82/09) klar, dass damit die Hausratversicherung für geklaute Gegenstände bei einem Einbruch zahlt, am Tatort unbedingt Einbruchsspuren vorliegen müssen.
Im konkreten Fall lagen Hebelspuren an der Eingangstür, die allerdings doppelt verschlossen und äußerst stabil war. Der Versicherer wollte nicht daran glauben, dass diese Spuren ein Indiz dafür waren, die Wohnungseingangstür aufzubrechen. Den Richtern zufolge lagen in dem konkreten Fall die äußeren Spuren eines Einbruchdiebstahls nicht vor, die zu einer unproblematischen Schadensabwicklung durch die Hausratversicherung geführt hätten. Die Klage gegen die Versicherung wurde somit abgewiesen. (v-u-f)

 
 

Bei Rechtsstreit immer den Versicherer fragen

München, den 16. September (v-u-f) Die Rechtsschutzversicherung gehört inzwischen zweifelsohne zu den wichtigsten Policen, die eigentlich jeder haben sollte. Vor allem in Zeiten der finanziellen Krisen, bei denen viele Menschen ihren Job verlieren, ist es besonders wichtig, dass man eventuelle Gerichtskosten bei einem Streit mit dem Arbeitgeber durch eine Rechtsschutzversicherung absichert. Doch, wie bei allen anderen Versicherungen, gibt es auch bei der Rechtsschutzpolice einige Besonderheiten, die man beachten muss.
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ weist zum Beispiel darauf hin, dass wer bei einer Kündigung einen Rechtsanwalt einschaltet und dafür die Kosten bei seiner Versicherung geltend machen will, soll den Antrag an den Anwalt sorgfältig formulieren. Das liegt daran, dass einige Rechtsschutzversicherer nur dann die vollen Anwaltskosten bei einer umstrittenen Kündigung zurückerstatten, wenn der Versicherungsnehmer den Anwalt mit der sofortigen Klage beauftragt. Viele Versicherte verlangen von ihren Anwälten, dass sie den Streit zuerst außergerichtlich regeln. Wenn das der Fall ist, kann sich die Versicherung weigern, einen Teil der Gerichtskosten abzudecken, wie die Experten der Stiftung Warentest klar machen.
Diese komplizierte Schadensabwicklung hat natürlich ihre Gründe. Bei einer sofortigen Klage muss die Versicherung mit deutlich weniger Kosten rechnen. Damit man solche Probleme vermeidet, sollte der Versicherte zuerst die Kostenfragen mit seinem Versicherungsunternehmen klären, rät die Stiftung Warentest. (v-u-f)

 
 

Rauchmelder sind besonders wichtig

München, den 15. September (v-u-f) Die Wohngebäudeversicherung ist für alle Bauherren und Hauseigentümer ein absolutes Muss. Die Police deckt unter anderem durch Feuer an einem bestimmten versicherten Gebäude entstandene Schäden und ersetzt den Zeitwert der beschädigten Teile des Gebäudes. Doch aufgepasst: einheitliche Vertragsklausel gibt es bei der Wohngebäudeversicherung nicht. Jedes Versicherungsunternehmen hat eigene Anforderungen an den Bauherren oder Hauseigentümern.
Ein besonders wichtiger Punkt bei der Wohngebäudeversicherung sind Rauchmelder. Diese sind in sieben Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sollte bei einem Unfall festgestellt werden, dass die Rauchmelder nicht installiert wurden, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, obwohl die Rauchmelder-Klausel nicht Teil des Versicherungsvertrags ist. Das liegt daran, dass die Versicherungsunternehmen die Versicherten dazu verpflichten, sich an gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften zu halten. Sollte das nicht der Fall sein, geht der Versicherungsschutz automatisch wegen „grober Fahrlässigkeit“ verloren.
Besonders kompliziert wird es, wenn Rauchmelder doch installiert sind und trotzdem nicht richtig funktionieren. Um eventuelle Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, sollten daher die Rauchmelder regelmäßig von Spezialisten kontrolliert werden. Die Wartung sollte man auch am besten schriftlich dokumentieren. (v-u-f)