News News zu Versicherungen und Finanzen
 

Höhere Strompreise

München, den 29. Januar (v-u-f) Die Strompreise gehen wieder nach oben. Zum 1. Februar wollen zahlreiche Versorger wieder ihre Energietarife erhöhen. Nicht überraschend zudem ist die Tatsache, dass die Unternehmen, die das größte Plus planen, Grundversorger sind. Auch der Zeitpunkt ist eigentlich kaum schockierend – in den kalten Monaten verbrauchen die Leute deutlich mehr Strom und Energie im Allgemeinen als im Sommer.
Der Versorger Erding GmbH & Co Kg ist das Unternehmen mit dem größten Plus. Satte 118 Euro mehr im Jahr muss zum Beispiel eine Familie bezahlen, die im Durchschnitt 4.000 kWh im Jahr verbraucht. Die Verbraucher haben natürlich auch eine Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln und sich günstigere Energiepreise zu verschaffen.
Die letzte große Preiserhöhung bei den Stromtarifen mussten die Kunden zum Jahreswechsel verschmerzen. Rund 60 meistens regionale Versorger haben zum 1. Januar 2010 neue Tarife angekündigt. Angesichts dieser Preisdynamik auf dem Energiemarkt raten Verbraucherschützer und prominente Politiker zu einem Wechsel des Anbieters. Durch einen kostenlosen Vergleich der Stromtarife kann man sich innerhalb von wenigen Sekunden den Überblick verschaffen. (v-u-f)

 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige

München, den 28. Januar (v-u-f) Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt heutzutage als ein absolutes Muss für junge und alte Arbeitnehmer. Das liegt vor allem daran, dass die staatliche Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit sehr klein und überhaupt nicht ausreichend ist. Versicherungsexperten raten dazu, die Police so früh wie möglich im Berufsleben abzuschließen, denn nur so kann man sich einen effektiven und zugleich günstigen Schutz absichern. Die BU-Versicherung gehört aber auch gleichzeitig zu den problematischsten Produkten auf dem Versicherungsmarkt, bei denen Vorsicht auf das Kleingedruckte geboten ist.
Vor allem Selbständige können bei einem Antrag auf Auszahlung der BU-Rente Probleme haben. Kleine Unternehmer, aber auch Vorsitzende von mittelständischen Firmen können von der Versicherung zu einer Umorganisation des Unternehmens aufgefordert werden. Wenn das möglich ist, führt das in den meisten Fällen dazu, dass der Versicherte doch ein Einkommen durch die selbständige Tätigkeit erzielt. Wenn das der Fall ist, bekommt die berufsunfähige Person keinen Cent von der Assekuranz.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Rostock (Az. 3 O 139/09) zeigt eindeutig, dass die Versicherten immer die gesamte Dokumentation der Versicherung geben müssen. Im konkreten Fall hat ein selbständiger Unternehmer seine Firma umorganisiert. Als er sich weigerte die aufgeforderten Papiere der Versicherung zu zeigen, wollte die Assekuranz ihm keine BU-Rente auszahlen. Zu Recht, wie die Rostocker Richter entschieden. (v-u-f)

 
 

Hausratversicherung und Umzug

München, den 27. Januar (v-u-f) Was passiert mit der Hausratversicherung bei einem Umzug? Diese Frage ist eigentlich sehr leicht zu beantworten: die Police zieht auch um und schützt automatisch die neue Wohnung. Es gibt aber auch eine Übergangsphase von zwei Monaten, bei der der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung besteht. Versicherungsexperten machen allerdings klar, dass wenn die alte Wohnung auch behalten wird, der Versicherungsschutz nach dieser Übergangsphase dann nur für die neue Wohnung gilt.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hagen macht klar, dass bei einem Umzug der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung in der neuen Wohnung wirksam wird, vor allem dann, wenn dort der Lebensmittelpunkt neu gegründet wird. Wenn sich da auch ein Teil des Hausrats in der neuen Wohnung befindet, muss man auf jeden Fall mit Erlöschen des Versicherungsschutzes für das alte Domizil rechnen.
Vor allem ältere Personen sollten diese Besonderheit berücksichtigen. Wenn sie dann zu ihren Kindern umziehen, bleiben Gegenstände immer noch in der alten Wohnung, für die aber kein Versicherungsschutz besteht. Aus diesem Grund sollte man vielleicht eine zusätzliche Police abschließen, die auch die wertvollen Gegenstände in der alten Wohnung schützt. (v-u-f)

 
 

Teure Zusatzleistungen in der Autoversicherung

München, den 26. Januar (v-u-f) Der Preiskampf in der Autoversicherung geht in eine neue Runde. Die Preise für die meist verkaufte Versicherung in Deutschland sind so niedrig wie seit den 80ern nicht mehr. Die Kunden können sich diese Marktsituation zunutze machen und schnell von einem Sonderkündigungsrecht profitieren. Doch aufgepasst: Bevor Sie einen neuen Versicherungsvertrag unterschreiben, sollten Sie vor allem die Einzelheiten zu der neuen Police gut kennen.
Die Stiftung Warentest weist zum Beispiel darauf hin, dass viele unfaire Unternehmen den Kunden teure Zusatzleistungen verkaufen wollen. Die Versicherungsexperten der Verbraucherschützer haben zum Beispiel festgestellt, dass ein Direktversicherer automatisch zum Versicherungsvertrag auch einen teuren Schutzbrief verkauft. Das macht die Autoversicherung auf jeden Fall ungünstig. Der Kunde soll die Freiheit haben, diejenigen Zusatzleistungen zu wählen, die für ihn auch wichtig sind.
Andere Anbieter verlassen sich wiederum auf die Unachtsamkeit ihrer Kunden. Wenn sie einen Schutzbrief wünschen, sollten sie ein optionales Kästchen anklicken. Wenn man aber den Schutzbrief definitiv nicht haben will, muss ein anderes, sehr schwer erkennbares Kästchen angekreuzt werden. Aus diesem Grund sollten die Kunden die Versicherungsvergleiche gut kontrollieren. Die Autoversicherung soll möglichst flexibel und individuell nach jedem Fall gestaltbar sein. (v-u-f)

 
 

Wechsel in der privaten Krankenversicherung

München, den 25. Januar (v-u-f) Zum 1. Januar 2010 sollten viele Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) einen Preisschock verschmerzen. Für viele privat versicherte Patienten ist die Krankenversicherung deutlich teurer geworden. Das brachte schnell zu einer Vielzahl von Versicherungswechseln – auf der Suche nach einem günstigeren Tarif haben viele Versicherte schnell festgestellt, dass ein unabhängiger Vergleich der Preise und Leistungen der privaten Krankenversicherer schnell Ersparnisse bringen kann.
Doch der Wechsel des Anbieters ist nicht immer die beste Lösung, machen Versicherungsexperten klar. Die meisten Assekuranzen haben eine Vielzahl von Tarifen im Angebot, die auch frei zur Wahl der bestehenden Kunden stehen. Der Wechsel zu einem anderen Tarif innerhalb des gleichen Unternehmens ist meistens auch viel lukrativer als der Wechsel des Anbieters. Das liegt daran, dass man bei einem Wechsel des Anbieters nur einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen kann. Der Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens gewährt aber die Möglichkeit, die Altersrückstellungen in voller Höhe mitzunehmen. Dadurch wird die Ersparnis umso größer.
Vor dem Wechsel muss man sich aber ausreichend informieren, welcher Schritt der günstigste wäre. So sind ältere Patienten, die seit mehreren Jahren bei einem privaten Krankenversicherer sind, auf jeden Fall mit dem Tarifwechsel innerhalb des gleichen Unternehmens besser beraten. (v-u-f)

 
 

Frostschäden - Problem Nummer eins!

München, den 22. Januar (v-u-f) Der Leitungswasserschaden ist Problem Nummer eins für die Hausratversicherer – 1,3 Millionen Fälle wurden im Jahr 2008 bei den großen Unternehmen gemeldet, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherer vor kurzem mitteilte. Insgesamt wurden 1,9 Milliarden Euro von den Versicherungen für das Regulieren solcher Schäden ausgezahlt. Aus diesem Grund weisen die Versicherungsexperten die Kunden darauf hin, dass es ihre Pflicht ist, die versicherten Räume ausreichend zu heizen.
Das gilt auch für wenig genutzte Räume, wie zum Beispiel der Keller oder leere Zimmer. Das richtige Beheizen ausgerechnet dieser Räume ist besonders wichtig aus dem einfachen Grund, da auch da oft Leitungen installiert sind, die einfrieren können und einen massiven Schaden an dem versicherten Gebäude anrichten. Der GDV stellt fest, dass eine konstante Raumtemperatur in der Regel mehr als das ständige Auf- und Abdrehen der Heizung spart.
Darüber hinaus sollten Hausbesitzer unbedingt überprüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch Leitungswasser ersetzt. Während diese von der Hausratversicherung automatisch übernommen werden, ist das bei der Wohngebäudepolice nicht der Fall. (v-u-f)

 
 

Wichtige Klauseln in der Rechtsschutzversicherung

München, den 21. Januar (v-u-f) Vor allem in wirtschaftlich turbulenten Zeiten erfreut sich die Rechtsschutzversicherung einer besonders großen Popularität. Aus diesem Grund werden in den letzten Monaten viele neue Verträge abgeschlossen, wie die führenden Rechtsschutzversicherer berichten. Doch wie sieht genau ein effektiver Vertrag in der Rechtsschutzversicherung aus? Viele Kunden beklagen sich von der Mangel an Informationen in diesem Bereich. Aus diesem Grund wollten wir den Überblick über die notwendigen Klauseln, die in einem effektiven und kundenfreundlichen Rechtsschutzvertrag berücksichtigt werden müssen, verschaffen.
Ein effizienter Vertrag muss auf jeden Fall eine Klausel zur Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit beinhalten. Diese ist wiederum meistens an bestimmten Umständen und Voraussetzungen gekoppelt. Die Folgeerscheinungstheorie sollte auch von dem Versicherungsvertrag berücksichtigt werden. Dieses komplizierte Wort bezeichnet eine Vereinbarung, der zufolge das Schadensereignis im Schadenersatz-Rechtsschutz als Rechtsschutzfall reguliert wird.
Darüber hinaus soll auch die so genannte Mediation abgedeckt werden. Dabei handelt es sich um die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung, die auch von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden müssen.
Eine effiziente Police übernimmt auch die Kosten für die Korrespondenz mit einem Anwalt, der sich im Ausland befindet, sowie die Übersetzungskosten, wenn ein Gerichtsprozess im Ausland stattfindet. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Vergleich der führenden Anbieter. Durch einen unabhängigen und umfassenden Vergleich der Angebote können Sie sich einen effektiven und günstigen Schutz sichern. (v-u-f)

 
 

Totalschäden in der Kfz-Versicherung

München, den 20. Januar (v-u-f) Sollte ein Auto so schwerwiegend beschädigt worden sein, dass die veranschlagten Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Wagens, dann handelt es sich um einen Totalschaden. Vom Gesetzgeber werden hier 30 Prozent Mehrkosten zugrunde gelegt. Grundsätzlich werden Totalschäden von der Kfz-Versicherung in Form von finanziellen Entschädigungen übernommen, allerdings häufig nicht vollständig.

Das Versicherungsunternehmen ist nur dazu verpflichtet, den Wiederbeschaffungspreis eines vergleichbaren Fahrzeugs zu zahlen, den es am Tag des Schadens wert war – also den Zeitwert. Dies ist besonders bei Neuwagen ärgerlich, weil diese bereits vorher enorm viel an Wert verloren haben. Die Erstattung des Neupreises wird nur für Autos gewährleistet, die weniger als 1.000 Kilometer auf dem Tacho haben.

Ebenfalls streng wiegen die Vereinbarungen häufig bei eigenen Vollkaskopolicen, bei denen eine Neupreiserstattung nur in Form ganz bestimmter Leistungen und auch nur für die ersten sechs Monate vereinbart werden kann. Um die Höhe der Versicherungsleistungen zu bestimmen, wird in der Regel ein Gutachten erstellt. Denn häufig kommt es hier zu Streitigkeiten, weil der Versicherer etwa nur einen geringen Teil des Schadens übernehmen will. Versicherungsnehmer sollten in einem solchen Fall unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen, nicht nur, um im juristischen Ernstfall gerüstet zu sein. (v-u-f)

 
 

Das Bundessozialgericht urteilt: Umwege zur Arbeitsstelle versichert

München, den 19. Januar (v-u-f) Schüler und Arbeitnehmer sind in der Regel nur auf kürzestem Wege zur Schule oder Arbeitsstelle über die jeweilige Institution gesetzlich versichert, an die sie angebunden sind. Dies gilt jedoch nicht, so ein aktuelles Urteils des Bundessozialgerichts in Kassel, wenn es sich dabei um eine Fahrgemeinschaft handelt (Az.: B 2 U 36/08 R). In diesen Fällen sind auch Umwege mitversichert, die für das Bestehen der Fahrgemeinschaft notwendig sind.

Im konkreten Fall ging es um einen Motorradfahrer, der seinen jüngeren Bruder über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg mit dem Motorrad in unmittelbarer Nähe seiner Schule absetzte. Er selbst fuhr dann nochmals weiter, um einen Freund mit zur Schule zu nehmen. Ein Unfall im Jahre 2005 führte nun dazu, dass sich der Motorradfahrer eine Lähmung am Arm zuzog, für dessen finanzielle Folgekosten er die gesetzliche Versicherung in der Verantwortung sah.

Der Haken liegt im Detail

Der Unfall geschah, nachdem er seinen jüngeren Bruder abgesetzt hatte und auf dem Weg war, seinen Freund abzuholen, um – wie jeden Tag – zur Schule zu fahren. Die zuständige Unfallkasse Rheinland-Pfalz verweigerte jedoch die Übernahme der Kosten, weil es sich bei dieser Konstellation um einen Fahrdienst gehandelt habe. Immerhin könne man mit dem Motorrad stets nur eine Person zusätzlich befördern.

Das Bundessozialgericht sah diesen Fall jedoch anders. Es habe sich um eine Fahrgemeinschaft gehandelt. Der Knackpunkt liegt hierbei darin, ob der Weg zum Ziel beendet war oder nicht. Denn hätte der Motorradfahrer seinen Bruder bis direkt vor die Haustür der Schule gefahren, und ihn nicht in unmittelbarer Nähe abgesetzt, so dass dieser das letzte Stück laufen musste, dann wäre die Fahrt beendet gewesen und der Versicherungsschutz hätte nicht gegolten. Durch die vorzeitige Umkehr, um auch noch den Freund abzuholen, sei dies nicht der Fall gewesen. (v-u-f)

 
 

Rabatte in der Kfz-Versicherung für Fahranfänger

München, den 18. Januar (v-u-f) Kfz-Versicherungen können für Fahranfänger besonders kostspielig sein. Der Grund liegt im erhöhten Unfallrisiko, das seinen entsprechenden Preis hat. Wer sich allerdings in Deutschland inzwischen dafür entscheidet, den so genannten „begleiteten Führerschein mit 17“ (BF 17) zu machen, der wird immer häufiger mit bemerkenswerten Rabatten von der Autoversicherung belohnt. Die aktuelle Unfallstatistik zeigt, dass Fahranfänger, die den begleiteten Auto-Start wagen, ganze 30 Prozent weniger an Verkehrsunfällen beteiligt sind. Überträgt man diese erfreuliche Zahl auf das entsprechende Kostenrisiko der Assekuranzen, sinkt dieses um satte zehn Prozent. Dies geht aus einer Meldung des Auto Club Europa (ACE) hervor.

Um den Anreiz zu steigern, Fahranfänger über den „begleiteten Führerschein mit 17“ an den rasanten Straßenverkehr zu gewöhnen, winken bei den meisten Versicherern verringerte bis überhaupt keine Zuschläge, oder auch Rabatte in anderer Form für die Nachwuchs-Autofahrer. Vorreiter in Sachen BF 17 ist das Bundesland Niedersachsen, das das Modell bereits seit April 2004 zum Alltag gemacht hat. Seit seiner Einführung haben allein bis zum Jahr 2007 mehr als 91.000 Fahranfänger im Rahmen des BF 17 den Führerschein erhalten. In zahlreichen Fällen wurde dies auch mit Vergünstigungen in der Kfz-Versicherung belohnt. Aufgrund des großen Erfolgs, sind die restlichen Bundesländer nachgezogen. Seit August 2005 gibt es dieses erfolgreiche Modell deshalb bundesweit. (v-u-f)