Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung

Mehr zu dem Schutz für das eigene Fahrzeug

Während Sie die Autohaftpflicht gegen Schäden an anderen Verkehrsteilnehmer absichert, deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Kaskoversicherung stellt einen optionalen Schutz dar, der Sie zusätzlich zu einer Haftpflichtversicherung abschließen können. Die Police unterteilt sich in Teil- und Vollkasko.

Die Teilkaskoversicherung

Nicht nur ein Unfall kann Sie jedoch zu erheblichen Reparaturkosten führen. Naturgewalten oder der Zusammenstoß mit Tieren können auch schwere Schäden verursachen und bei einem Diebstahl stehen Sie sogar ganz ohne Auto da. Vor den finanziellen Folgen in solchen Situationen können Sie sich mit der Teilkaskoversicherung schützen. Mit der Police sind Sie in den folgenden Fällen abgesichert:

  • Diebstahl oder Diebstahleinbruch
  • Raub
  • Brand oder Explosion
  • unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten- Schäden von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Steinschlag
  • Zusammenstoß mit Haarwild, Pferden, Kühen, Schafen oder Ziegen
  • Schmorschäden- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderbiss

Die Teilkasko ist unabhängig vom Beitragssatz; bei einem Schaden bekommen Sie immer die volle Grundprämie ausbezahlt.
Insbesondere bei wertvollen und neuen Autos ist eine Teilkaskoversicherung empfehlenswert. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von den sog. Typklassen(Einstufungssystem der verschiedenen Fahrzeugtypen) und Regionalklassen (der Ort, an dem das Auto angemeldet ist). Sie können sich Kosten bei den Versicherungsbeiträgen ersparen, indem Sie sich dazu bereit erklären, bei einem eventuellen Schaden selbst ein Teil der Reparaturkosten zu übernehmen. Manche Gesellschaften sind bereit den Kunden von der Zahlung der Selbstbeteiligung größtenteils oder sogar ganz zu erlassen, wenn er die Reparatur einer von der Gesellschaft empfohlenen Werkstatt überlässt. Allerdings sollten Sie sich bei Ihrem Anbieter erkundigen, ob diese Option überhaupt besteht.
Wenn Sie sich für eine Teilkaskoversicherung interessieren, würden wir Sie gerne bei Ihrer Suche nach der optimalen Lösung beraten.

Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist auch eine freiwillige Absicherung Ihres Fahrzeugs, die Sie zusätzlich zu der Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen können. Sie stellt den optimalen Schutz für Ihr Fahrzeug dar.
Zu den Leistungen der Teilkasko, die auch von der Vollkasko im vollen Umfang gedeckt werden, kommen jedoch zwei sehr wichtige Erweiterungen. Bei der Vollkasko sind Sie zusätzlich gegen Schäden von Vandalismus und selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug abgesichert. Der Betrag der Versicherungsprämie richtet sich hier nach der Höhe der Selbstbeteiligung, der Typenklasseneinstufung und dem Schadenfreiheitsrabatt.
Sie sollten beachten, dass bei der Vollkasko Schadensmeldungen nur dann angenommen werden, wenn der Versicherte bestimmte Pflichten erfüllt hat. Dazu gehört z.B, dass:

  • das Verwendungszweck des Kraftfahrzeugs gesetzeskonform sein muss
  • unberechtigter Gebrauch des Fahrzeugs unzulässig ist
  • Fahren ohne Fahrererlaubnis zu Zahlungsweigerung führt
  • bei einem Schadensfall die Schadensanzeige innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei der Gesellschaft vorliegen muss
  • es Pflicht zur Schadensminderung besteht

Die Auszahlung der vollen Versicherungsprämie kann auch dann verweigert werden, wenn man einen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird.(§ 276 Abs. 1 Satz 2 BGB). Als solche gilt z.B. das Überfahren einer roten Ampel.

Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt bezeichnet die Beitragsermäßigung, die einem Versicherungskunden gewährt wird. Die Höhe der Ermäßigung wird nach den Jahren, in denen der Versicherungsvertrag schadenfrei geblieben ist, errechnet.

 


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