Leistungen

Die Haftpflichtversicherung und ihre Leistungen

Wie und wann tritt die private Haftpflichtversicherung ein?

Bei der privaten Haftpflichtversicherung sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden abgedeckt, sofern sie von dem Versicherten als Privatperson verursacht wurden. Als versichert gilt nicht nur die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, sondern auch minderjährige Kinder, volljährige Kinder, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden (allerdings bis zum 30. Lebensjahr), sowie Ehepartner.

Versichert sind Schäden, die der Versicherte als Mieter verursacht hat, oder aber bei Verletzung der Räum- und Streupflichten vor dem eigenen Wohngebäude. Der Gebrauch von Sportgeräten ist mit eingeschlossen, wobei aber der Gebrauch von Waffen bei der Jagd zusätzlich abgesichert werden muss.

Die private Haftpflichtversicherung ist kein Rundum- Schutz. Sie leistet für mehrere Gegebenheiten, doch einige Hobbys oder Ereignisse müssen entweder als Zusatzleistung vereinbart oder über Einzelpolice abgesichert werden. Zusatz- Versicherung brauchen Sie für:

  • Windsurfboards und Segelbooten
  • Schäden an eigenen oder geliehenen motorgetriebenen Booten
  • Schäden, die von Haustieren- Hunden und Pferden- zugefügt werden
  • motorgetriebene Modellflugzeuge
  • eigene Schutzwaffen
  • Schäden, die während Teilnahme am Radrennen zugefügt werden

Die Versicherungsgesellschaft kann bei einem oder mehreren der folgenden Fälle das Erstatten der Kosten verweigern:

  • wenn der Schaden ohne Verschulden des Versicherten entstanden ist.
  • wenn der Schaden mit Kraft-, Luft-, oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde
  • wenn der beschädigte Gegenstand geliehen oder gemietet ist
  • bei vorsätzlicher Beschädigung
  • Schäden, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen
  • Schäden, die während eines Sportwettkampfes, verursacht werden
  • teilweise Schäden, die von Kleinkindern verursacht werden, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben
  • bei selbst erlittenen Schäden

Mehrere von den Einzelpunkten, die hier aufgelistet sind, können Sie einzeln versichern. Durch eine Ausfalldeckung z.B., die Sie zusätzlich zu dem Grundvertrag vereinbaren können, sichern Sie sich auch für selbst erlittene Schäden ab. Die Zusatz- Leistung kommt auch dann auf, wenn der Verantwortungsträger nicht aufzufinden ist oder die Kosten für die Schäden selbst nicht abdecken kann.

 


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