
Wie und wann tritt die private Haftpflichtversicherung ein?
Bei der privaten Haftpflichtversicherung sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden abgedeckt, sofern sie von dem Versicherten als Privatperson verursacht wurden. Als versichert gilt nicht nur die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, sondern auch minderjährige Kinder, volljährige Kinder, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden (allerdings bis zum 30. Lebensjahr), sowie Ehepartner.
Versichert sind Schäden, die der Versicherte als Mieter verursacht hat, oder aber bei Verletzung der Räum- und Streupflichten vor dem eigenen Wohngebäude. Der Gebrauch von Sportgeräten ist mit eingeschlossen, wobei aber der Gebrauch von Waffen bei der Jagd zusätzlich abgesichert werden muss.
Die private Haftpflichtversicherung ist kein Rundum- Schutz. Sie leistet für mehrere Gegebenheiten, doch einige Hobbys oder Ereignisse müssen entweder als Zusatzleistung vereinbart oder über Einzelpolice abgesichert werden. Zusatz- Versicherung brauchen Sie für:
Die Versicherungsgesellschaft kann bei einem oder mehreren der folgenden Fälle das Erstatten der Kosten verweigern:
Mehrere von den Einzelpunkten, die hier aufgelistet sind, können Sie einzeln versichern. Durch eine Ausfalldeckung z.B., die Sie zusätzlich zu dem Grundvertrag vereinbaren können, sichern Sie sich auch für selbst erlittene Schäden ab. Die Zusatz- Leistung kommt auch dann auf, wenn der Verantwortungsträger nicht aufzufinden ist oder die Kosten für die Schäden selbst nicht abdecken kann.