
Die Gesundheitsreform von 2004 hat die GKV entscheidend verändert. Seitdem müssen gesetzlich versicherte Patienten 10% der Kosten für alle medizinischen und zahnärztlichen Behandlungen selber bezahlen. Nur Kinder und Jugendliche unter 18 werden von diesen Zuzahlungen befreit.
Obwohl die Neuerung für einen gewissen Widerstand bei den Kunden der Krankenkassen sorgte, sehen die Sachen in Details nicht so dramatisch aus.
Die Höhe der Zuzahlungen ist streng vorgeschrieben: eine Zuzahlung darf nicht höher als 10 Euro, aber auch nicht niedriger als 5 Euro sein. Die zusätzlichen Gebühren werden allerdings auch für verschriebenen Medikamente und Hilfsmittel(Hörgeräte, Gehhilfe oder Rollstühle), sowie für Krankentransport, Rettungsfahrten, Verbandsmittel, Soziotherapie und Haushaltshilfe erhoben.
Arzneimittel, die weniger als 5 Euro kosten, sind sogar gänzlich von dem Versicherten zu entrichten. Die Mindestgrenze von 5 Euro entfällt jedoch bei Hilfsmitteln, die verbraucht werden ( z.B. Ernährungssonden).
Weitere Zuzahlungen sind in den folgenden Fällen zu erwarten: