Bedingungen

Wer kann sich privat versichern?

Privat dürfen sich nur bestimmte Personenkreise versichern. Mit der Einführung der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 hat sich hier wenig geändert.

Grundsätzlich werden die Personen, die eine private Absicherung der Krankheitskosten abschließen dürfen, in drei Gruppen unterteilt. Das sind:

  • Arbeitnehmer, die ein Bruttomonatseinkommen vorweisen können, das über drei Jahre in Folge die sog. Versicherungspflichtgrenze überschritten hat. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.012 Euro pro Monat oder 48. 150 Euro jährlich.
  • Selbständige, Freiberufler und Künstler dürfen sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens jederzeit privat versichern.
  • Beamte und weitere Personenkreise, die beihilfeberechtigt sind – wie etwa Richter, Parlamentsabgeordnete im Land- und Bundestag.

Für die verschiedenen Personengruppen empfehlen Versicherungsexperten unterschiedliche Tarife und Kombinationen aus bestimmten Leistungen und wiederum anderen Policen. Bei Arbeitnehmern empfiehlt es sich zum Beispiel, einen Tarif zu wählen, der einen maximalen Schutz gewährt. Das liegt daran, dass bei diesen Personen der Arbeitgeber einen Teil der Versicherungsbeiträge übernimmt.

Bei Selbständigen, Freiberuflern und Künstlern ist es wiederum empfehlenswert, die private Krankenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits- und Tagegeldversicherung zu kombinieren. Somit sichert man sich für den Fall einer andauernden Krankheit ab.

Bei Beamten, Richtern und Abgeordneten stellt die private Krankenversicherung die einzige sinnvolle Alternative dar. Bei diesen Personengruppen übernimmt der Staat 50 bis 80% der Beiträge. Wenn man sich als Beamter gesetzlich versichern lassen möchte, müsste man auf den vom Arbeitgeber gezahlten Anteil verzichten.

 


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