Kündigung

Allen Sachen voran: Allen, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, soll es klar sein, dass ein Wiedereinstieg in die gesetzliche Vorsorge nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich ist.

Damit Sie Ihre Police unproblematisch kündigen können, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, möglichst per Einschreiben und immer direkt der Versicherungsgesellschaft zugeschickt werden.
Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Diese beträgt im Normalfall zwei bis drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.
Bei einer Beitragserhöhung gelten diese allerdings nicht- dann tritt ein sog. Sonderkündigungsrecht ein, das dem Versicherten die sofortige Kündigung erlaubt. Das muss innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Tariferhöhung geschehen, sonst wird der Antrag von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt.

Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen möchten, um in eine private Gesellschaft zu wechseln, sollten Sie auch an die Kündigungsfristen denken. Bei den gesetzlichen Kassen hängen diese allerdings von Ihrem Status bei dem jeweiligen Anbieter ab. Freiwillig versicherte Mitglieder können ihren Vertrag innerhalb zwei Monaten kündigen. Wenn sich Ihre Lebenssituation so ändert, dass Sie nicht mehr pflichtversichert sind (z.B. wenn Sie eine Gehaltserhöhung bekommen und damit die Beitragsbemessungsgrenze erreichen), dann dürfen Sie sich erst zum Anfang des neuen Kalenderjahres privat versichern.

Die beste Lösung finden Sie nur durch eine neutrale Beratung und unabhängige Vergleichsanalyse von Anbietern und Leistungen. Wir verfolgen für Sie ständig den Versicherungsmarkt und erstellen für Sie gerne ein Angebot, das Ihren ganz individuellen Bedürfnissen und Wünschen optimal entspricht.

 


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