Basis- und Standardtarif

Seit 1. Januar 2009 besteht die sog. Krankenversicherungspflicht für alle Bundesbürger und Arbeitstätigen in Deutschland.

Der zufolge sind die privaten Versicherungen dazu verpflichtet, alle Nicht-Versicherten, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (ehemalige Kunden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt aus der privaten Krankenversicherung ausgestiegen sind), wieder zu versichern. Da sich diese Personen die Beiträge der privaten Krankheitsvorsorge nicht immer leisten können, müssen die Versicherer den sog. Basis- oder Standardtarif per Gesetz anbieten.

Für den Basistarif besteht der sog. Annahmezwang, d.h. dass die üblichen Gesundheitschecks, nach denen sich die Beiträge bei der PKV richten, ausfallen. Auch Alter und Geschlecht spielen hier keine Rolle. Der Basistarif kostet für alle Kunden gleich. Der Versicherer darf nur dann einen Schutz über den Basistarif verweigern, wenn er bereits einen bestehenden Vertrag angefochten hat oder wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht eine Police gekündigt hat.

Beim Standardtarif orientieren sich die Leistungen am Katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass nicht jeder Kunde in den Standardtarif wechseln darf. Dieses Recht wird nur Versicherten gewährt, die:

  • älter als 55 Jahre sind
  • mindestens 10 Jahre beim gleichen Anbieter versichert sind
  • ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

Versicherte, die sich für den Standardtarif entschieden haben, sollten beim Arzt besonders aufpassen. Sie bekommen zwar keine Versichertenkarte, wie die gesetzlich Versicherten, genießen aber auch nicht die Leistungen der PKV-Kunden. Vor jeder Behandlung müssen sie deshalb sicherstellen, dass ihre Gesellschaft die Kosten übernehmen wird. Ansonsten kann es richtig teuer werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass für den Basistarif keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vertraglich geltend gemacht werden können. Die Beiträge in diesem Tarif dürfen allerdings den Höchstsatz bei der GKV nicht überschreiten.

 


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