Wechsel des PKV-Anbieters

Die Gesundheitsreform macht den Wechsel des Anbieters etwas leichter.

Das liegt daran, dass der Gesetzgeber die Übertragung der Altersrückstellungen, wenn auch nur teilweise, möglich gemacht hat. Die Altersrückstellungen sind die Teile der Versicherungsbeiträge, die der Versicherer als Reserven verwendet, um damit die höheren Behandlungskosten der älteren Patienten abzudecken. Somit ist der Wechsel des Anbieters umso lukrativer und die Konkurrenz zwischen den einzelnen Gesellschaften entsprechend stärker.

Wenn ein privat Versicherter nur den Tarif wechselt und dabei beim gleichen Versicherer bleibt – zum Beispiel von einem Volltarif in den Basistarif – werden die Altersrückstellungen in voller Höhe übertragen. Bei einem gleichzeitigen Wechsel der Anbieter und der Tarife – zum Beispiel vom Volltarif in den Basistarif – werden die Altersrückstellungen nur im Umfang des Basistarifs übertragen.

Die Altersrückstellungen können nur in einem einzigen Fall nicht übertragen werden – das ist bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.

 


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