Tipps und Tricks

Tipps und Tricks

Tipp 1: Die Wartezeit

Da die Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten, dessen Grundstein vor dem Vertragsabschluss gelegt wurde, nicht aufkommt, tritt auch der Schutz nicht ab sofort ein. In der Regel sind es drei bis sechs Monate Wartezeit vorgeschrieben. Sie sollten aber beachten, dass es bei einem Wechsel der Gesellschaften keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes stattfindet. In solchen Fällen sind Sie bei dem Anschlussanbieter ab sofort abgesichert.

Tipp 2: Der Rechtsanwalt

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für einen Anwalt, den Sie frei wählen dürfen. Sie sollten jedoch bedenken, dass nur die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgedeckt wird. Ein frei vereinbartes Honorar wird von der Police nur in der Höhe gezahlt, die dem Anwalt nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte.

Tipp 3: Rechtsschutz anpassen

Sie brauchen nicht für einen Rechtsschutz zahlen, den Sie erstmal gar nicht brauchen. Wenn Sie z.B. Arbeitslos, Rentner oder Hausfrau sind, brauchen Sie generell keinen Arbeitsrechtsschutz. Dementsprechend, wenn Sie kein Fahrzeug besitzen, macht für Sie der Verkehrsrechtsschutz und der Führerscheinrechtsschutz wenig Sinn. Um nicht unnötig Geld auszugeben, sollte Ihnen die Möglichkeit gewährt werden, den Inhalt Ihres Versicherungspaketes selbst zu gestalten. Nur so können Sie einen optimalen Rechtsschutz für Ihre persönlichen Bedürfnisse erzielen.

Tipp 4: Die Deckungszusage

Bevor Sie konkrete Maßnahmen bei einer Auseinandersetzung einleiten, sollten Sie sicher sein, dass die Versicherung für Ihre Kosten aufkommen wird. Eine Deckungszusage können Sie selber bei Ihrem Anbieter einholen, meistens ist es jedoch günstiger, wenn das für Sie einen Anwalt macht. Juristen können generell die Sachlage in einem für Sie günstigeren Licht schildern, um Ihre Versicherungsgesellschaft zu überzeugen. Außerdem sind die meisten Anwälte bereit die Deckungszusage für Sie kostenlos zu beantragen. Wenn die Versicherung Ihnen eine Zahlung verweigert, haben Sie das außerordentliche Recht die Police zu kündigen. Das gleiche gilt übrigens bei einer Beitragserhöhung.

Tipp 5: Die Frage nach den Erfolgsaussichten

Zu einem Streitpunkt kann sich die Frage nach den Erfolgsaussichten für Ihre Seite verwandeln, denn nur wenn diese vorhanden sind, wird die Versicherung zahlen. Die meisten Anbieter werden die Meinung Ihres Anwalts akzeptieren. Wenn sie das aber nicht tun, wird die Sicht eines "unabhängigen" Schiedsgutachters gefragt. Sieht er gute Chancen, zahlt die Gesellschaft. Sieht er keine oder geringe, dürfen Sie selber die Gerichtskosten abdecken.

Tipp 6: Das Kleingedruckte

Wichtig ist auch, ob die Klausel “Keine Einrede der Vorvertraglichkeit” in Ihren Vertragsbedingungen steht. Wenn das der Fall ist, können Sie sicher sein, dass Sie einen effektiven Rechtsschutz besitzen.
Die Schlussformel sagt eigentlich, dass nicht die Ursache für einen Schaden, sondern der Schaden selbst nach dem Vertragsabschluss eingetreten sein muss, um die Versicherung fällige Kosten abdecken zu müssen.
Z.B. Sie kaufen sich einen neuen PC, installieren ihn zu Hause und er funktioniert auch einwandfrei. Dann schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung und gleich danach geht Ihr Rechner kaputt. Der Laden weigert sich aber ihn zu reparieren, weil Sie ihn angeblich fallen gelassen haben sollten. Wenn Sie nun ein Gerichtsverfahren einleiten wollen, wird die Police nur dann zahlen, wenn "keine Einrede der Vorvertraglichkeit" vereinbart wurde. Wenn nicht, müssen Sie selber für die Kosten aufkommen, da die Ursache für den Streit- der Herstellungsdefekt des Rechners- in der Zeit vor dem Vertragsabschluss liegt.

 


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