Formen

Verspätungsschutz

Im Fall von Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, die auf dem Weg zum Reiseantritt zur Folge haben, dass der Reisende bspw. den gebuchten Flug nicht wahrnehmen kann, hilft ein abgeschlossener Verspätungsschutz. Dieser Versicherungszusatz übernimmt, ab einer Verspätungszeit von i. d. R zwei Stunden, die so entstandene Mehrkosten für die Hin- und Rückreise.

Reiserücktrittsversicherung

Bei Abschluss einer solchen Reiseversicherung werden alle Stornokosten übernommen, die im Zuge eines Reiserücktritts anfallen. Versicherte Gründe können die Unverträglichkeit von Impfungen sein, die beispielsweise für eine Fernreise notwenig sind, oder das überraschende Glück einer Schwangerschaft. Unfall, schwere Krankheit, plötzliche Arbeitslosigkeit, ein Todesfall naher Verwandter oder ein Schaden am Eigentum, für dessen Regulierung der Versicherungsnehmer vor Ort sein muss, gehören ebenfalls zu den triftigen Gründen für einen Reiserücktritt.

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung kann als Zusatz einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungsform erstattet vor allem bereits gezahlte Kosten für nicht genutzte Übernachtungen und durch den Reiseabbruch entstandene Mehrkosten für die Rückreise.

Verspätungsschutz

Im Fall von Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, die auf dem Weg zum Reiseantritt zur Folge haben, dass der Reisende bspw. den gebuchten Flug nicht wahrnehmen kann, hilft ein abgeschlossener Verspätungsschutz. Dieser Versicherungszusatz übernimmt, ab einer Verspätungszeit von i. d. R zwei Stunden, die so entstandene Mehrkosten für die Hin- und Rückreise.

Reiseunfallversicherung

Eine ganzjährige private Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten, die ein Reiseunfall nach sich ziehen kann. Da die gesetzliche Unfallversicherung hierfür jedoch keine Leistungen zahlt, wird der Abschluss einer Reiseunfallversicherung dringend empfohlen. Sie deckt vor allem die Kosten einer langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigung ab, die nach einem Reiseunfall entstehen können.

Reisekrankenversicherung

Ähnlich wie bei der Reiseunfallversicherung reicht die gesetzliche Krankenversicherung nicht aus, um die Behandlungskosten des Versicherungsnehmers im Ausland aufzufangen. Besonders für Fernreisen außerhalb der EU sollte eine zusätzliche Reisekrankenversicherung unbedingt abgeschlossen werden, weil man sonst automatisch als Privatperson zahlen muss. Für Reisende, die mehrere Urlaube planen, ist eine Jahrespolice besonders attraktiv.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung gleicht zumindest den finanziellen Verlust aus, der durch das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Gepäck entstehen kann. Bei Vertragsabschluss wird die Höhe der Versicherungssumme festgelegt, wobei der Zeitwert des Gepäcks im Schadensfall ersetzt wird.

Reisehaftpflichtversicherung

Während eine private Haftpflichtversicherung, die weltweit gedeckt ist, sogar Fernreisende schützt, die für selbst verursachten Personen- oder Sachschaden aufkommen müssen, sollte in allen anderen Fällen eine Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Denn wer Schaden verursacht, und sei es aus Versehen, der muss dafür aufkommen, weltweit.

Reiserechtsschutzversicherung

Ein ärgerliches Ereignis auf Reisen kann einen Rechtstreit nach sich ziehen, dessen Kosten von einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt übernommen werden. Reisende, die eine Reiserechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sind für solche Situationen zumindest finanziell abgesichert, wenn es im um den Ausgleich hoher Anwalts- oder Gerichtskosten geht.

Reiseversicherungen als Komplettpaket

Alle hier vorgestellten Reiseversicherungen gibt es auch in Form komfortabler Komplettpaketen, die für Reisen abgeschlossen werden können. Gerade bei Last Minute Reisen bleibt oft nicht genügend Zeit oder es fehlt die Muße, sich eingehend mit vorhandenen Versicherungspolicen zu beschäftigen. Dann stellen Versicherungspakete, die einen sorgenfreien Urlaub garantieren, eine unkomplizierte Alternative zu Einzelreiseversicherungen dar.