
Der Wesenstest für Hunde wurde im Jahr 2000 vom Gesetzgeber für bestimmte Rassen verbindlich eingeführt. In seiner üblichsten Form handelt es sich um einen Kurztest und Inaugenscheinnahme durch einen verhaltensbiologisch versierten Beauftragten.
Die Hauptbestandteile des Tests sind:
Während des Tests muss das Tier verschiedene Einzelaufgaben bestehen, wie z.B. Konfrontation mit Joggern, Menschen mit Blind- oder Gehstock, oder mit Kinderwagen. Der Hund soll keine Anzeichen von aggressivem Verhalten gegenüber Personen aufweisen, die ihn z.B. wütend anschreien, oder mit verschiedenen Gegenständen wie etwa Regenschirme und Feuerzeugen drohen.
Der Wesenstest ist für die sog. Kampfrassen wie Staffordshire-Terrier, Akbas oder Rottweiler vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nur damit können sich auch Kampfhundehalter von den Beitragszuschlägen für diese Rassen bei einer Hundehalterhaftpflichtversicherung befreien. Allerdings nur dann, wenn der Hund den Wesenstest in allen Teilen vollständig bestanden hat.