Deckungsumfang

Wer und was ist versichert?

Generell ist in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung die Haftpflicht der Verantwortlichen Personen mitversichert. Diese können sowohl die Halter der in der Police aufgeführten Tiere, als auch der nicht gewerbemäßig tätigen Tierhüter. Die letzte Gruppe der Mitversicherten schließt z.B. auch Bekannte oder Nachbarn ein, die Sie als Besitzer vorläufig mit den Sorgen für die Tiere beauftragt haben.

Beim Abschluss des Vertrages werden Höchstsummen für den Deckungsumfang der Police vereinbart, die auch die Höhe der Versicherungsbeiträge bestimmen. Bis zu diesen Höchstsummen übernehmen die Versicherer die Schadenersatzleistung bei:

  • Personenschäden (Verletzung und Tod)
  • Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung)
  • allen Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
  • reinen Vermögensschäden ohne Personen- und Sachschäden (z.B. verpasste Geschäftstermine oder Reisen)- allerdings werden nur reine finanzielle Schäden abgedeckt und das in wenigen Ausnahmen und unter der Berücksichtigung von einer Reihe von Einschränkungen.

Darüber hinaus deckt die Pferdehaftpflichtversicherung die Kosten für eine Prüfung der Schadenersatzpflicht, sowie einschließlich die gerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Die Pferdehaftpflichtversicherung wird für bestimmte Tiere und Halter abgeschlossen, die in der Police einzeln aufgeführt werden. Schaden werden auch nur dann abgedeckt, wenn es eindeutig vorliegt, dass ausgerechnet das versicherte Tier den Schaden zugefügt hat.

 


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