Geltungsbereiche

Geltungsbereiche


  • Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist ausschließlich in dem Heimatland gültig. Kürzere Auslandsaufenthalte (in der Regel bis zu 1 Jahr) können allerdings nach einer Sonderabsprache mit dem Versicherer mit eingeschlossen werden.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht abgedeckt. Besonders wichtig ist, dass wenn Sie selber das Tier zu einem aggressiveren Verhalten provozieren, werden Sie keine Kostenerstattung für dadurch entstandene Verluste bekommen. Das Gleiche gilt allerdings auch dann, wenn jemand anderer Ihr Pferd reizt, da der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, die gefahrdrohenden Umstände zu beseitigen.
  • Ein wichtiger Vorteil der Police ist, dass sie auch für Schäden aufkommt, die während Freizeit, Turnier oder Beruf entstehen. Berücksichtigt werden auch das Fremdreiterrisiko mit Verwandtschaftsklausel, sowie Reitbeteiligungen ohne gewerbliche Nutzung der Tiere.
  • Auch die sog. Flurschäden werden von der Police abgedeckt. Bei denen handelt es sich um Schäden an fremden Tieren und landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Anlagen.
  • Sollte der Versicherungsnehmer sterben, wird der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit auf die mitversicherten Angehörigen übertragen.
  • Stirbt das versicherte Tier oder wenn das Tier sein Besitzer wechselt, so kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Die zu viel gezahlten Versicherungsprämien werden dann auf Antrag zurückerstattet.
 


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