
Erfahren Sie, wie die Höhe der Versicherungsprämie festgesetzt wird.
Die Unfallversicherung tritt nur bei einer dauerhaften Beschädigung ein; bei leichten Verletzungen oder psychischen Folgen entscheidet der Versicherer in der Regel gegen die Erstattung einer Prämie. Sogar wenn der Unfall zu einer permanenten Invalidität führt, zahlt die Police nicht sofort, sondern erst ein Jahr nach dem Unglück. Dann wird der für die Leistungshöhe entscheidende Invaliditätsgrad der versicherten Person festgelegt. Folgende Invaliditätsstufen dienen zur Berechnung der finanziellen Leistung:
Wenn die Beschädigung mehrere Körperteile bzw. Sinnesorgane betroffen hat, werden die einzelnen Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Eine 100-prozentige Invalidität kann nicht überschritten werden.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von der Risikogruppe ab, in die der Versicherte eingeordnet wird. Grundsätzlich existieren zwei solche Gruppen. In die erste kommen Berufstätige, dessen Beschäftigung mit hoher Körperbelastung verbunden ist, z.B. Handwerker, Kraftfahrer, Bauarbeiter, Elektrotechniker. Versicherte, die in diese risikoreiche Gruppe eingestuft werden, zahlen höhere Versicherungsbeiträge. Die andere Stufe, die mit niedrigeren Gebühren verbunden ist, umfasst Berufe ohne körperliche Belastung- Beamte, Wissenschaftler, Hausfrauen und Rentner. Frauen werden meist, unabhängig von ihrem Beruf, in die niedrigere Gefahrengruppe eingeteilt.